In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz verabschiedet. Die VdPB konnte im Gesetzgebungsverfahren bei entsprechenden Anhörungen ihre fachliche Expertise einbringen und bewertet das jetzt verabschiedete Gesetz als wichtigen Schritt für die Profession und für die dringend notwendige Förderung der Akademisierung der beruflichen Pflege.
Begrüßt wird vor allem, dass der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf vorsieht, dass Studierende nach dem Pflegeberufegesetz künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen. Zudem soll durch Übergangsvorschriften sichergestellt werden, dass auch Studierende, die ihr Studium auf der Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen haben, eine Ausbildungsvergütung erhalten können. Gleichzeitig sollen die Kosten der ausbildenden Einrichtungen, wie bei der beruflichen Ausbildung, über Ausbildungsfonds refinanziert werden.
Für die Entwicklung der Profession Pflege allerdings nicht minder entscheidend sind zusätzliche Regelungen, die im parlamentarischen Verfahren aufgenommen wurden und akademisierten Pflegefachpersonen einen größeren Verantwortungsbereich sichern: Von 2025 an sollen in einem ersten Schritt erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde im Studium vermittelt werden. Dabei geht es konkret um Pflege- und Therapieprozesse bei Diabetes-Patientinnen und -Patienten sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz.
Für die VdPB steht außer Frage, dass eine Erhöhung der Quote akademisierter Pflegefachpersonen in der direkten Versorgung einen maßgeblichen positiven Effekt auf die Pflegequalität haben wird, das belegen zahlreiche Studien. Ein ausgewogener Qualifikationsmix mit klar umrissenen Kompetenzprofilen auf allen Ebenen ist die Basis für eine gelingende und qualitativ hochwertige Versorgung der auf Pflege angewiesenen Menschen.
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz enthält darüber hinaus auch Regelungen, die die Anerkennungsverfahren ausländischer Pflegefachpersonen vereinfachen sollen.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
E-Mail schreiben