In der stationären Langzeitpflege ist die Umsetzung des Personalbemessungsinstruments PeBeM seit Juli bundesweit nicht nur eine Option, sondern als verbindlich einzuführender Ersatz für die Fachkraftquote gesetzlich geregelt. Anders als bei der Fachkraftquote gilt das Instrument als wissenschaftlich fundiert und ist auf Basis der sogenannten Rothgang-Studie entstanden. Die VdPB hatte sich schon im Juli, als das Gesetz wirksam wurde, klar dazu positioniert und die verpflichtende Einführung dieses Instruments sowie die damit verbundene Abkehr von der Fachkraftquote grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig hatte die VdPB in einem Positionspapier und einer Pressemitteilung Kritik geübt an der bayerischen Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden und den Kostenträgern, in der die VdPB eine Gefahr für zwingend notwendige gut strukturierte Implementierungsprozesse sah. Insbesondere im Bereich der pflegerischen Aus-, Fort- und Weiterbildung sieht die VdPB einen ganz wichtigen Hebel für den Erfolg der Umsetzung des Instruments.
Um den Herausforderungen, die die verpflichtende Umsetzung von PeBeM mit sich bringt, effizient zu begegnen und dennoch gleichzeitig den qualitätssichernden Fokus des Instruments zum Wohle der Pflegebedürftigen zu erhalten, hält die VdPB einen konstruktiven Dialog für erforderlich. Die Vereinigung hat aus diesem Grund Vertreterinnen und Vertreter des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Medizinischen Dienstes Bayern in die Geschäftsstelle der VdPB eingeladen, um über mögliche Lösungen für Bayern mit uns zu diskutierten. Denn unserer Ansicht nach muss die Profession schließlich zwingend in dem Prozess zu Wort kommen, damit Pflegefachpersonen ihren qualitätssichernden und -entwickelnden Einfluss umfassend in der Praxis geltend machen und realisieren können.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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