Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der VdPB? Eine gute Entscheidung. Hier finden Sie heraus, ob Sie Mitglied werden können.
Sie können VdPB-Mitglied werden, wenn Sie
Voraussetzung: Sie üben Ihren Beruf in Bayern aus und/oder haben hier Ihren Hauptwohnsitz. Das bedeutet: Auch wenn Sie zurzeit nicht in der Pflege arbeiten, können Sie VdPB-Mitglied werden.
Das passt? Dann gleich die Mitgliedschaft beantragen!
Absolventinnen und Absolventen von pflegewissenschaftlichen Studiengängen können VdPB-Mitglied werden, wenn sie Angehörige der Pflegeberufe nach § 3 Nr. 3a KrPflG sind.
Lust aufs Mitgestalten? Zum Mitgliedsantrag
Anders als Pflegekammern nimmt die VdPB auch Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer auf. Das ist ein großer Vorteil – schließlich stellen sie in vielen Einrichtungen einen erheblichen Teil der Belegschaft. Voraussetzung: Sie haben eine mindestens einjährige Ausbildung abgeschlossen.
Check? Hier können Sie Mitglied werden
Als Auszubildende oder Auszubildender in einem Pflegeberuf können Sie außerordentliches Mitglied werden. Das bedeutet: Sie haben kein Stimmrecht, können aber alle Dienstleistungen der VdPB nutzen.
Tipp! Wenn Sie die Mitgliedschaft beantragen möchten: gleich den Ausbildungsnachweis suchen – denn den müssen Sie mit Ihrem Antrag hochladen.
Ausbildungsnachweis gefunden? Gleich Mitglied werden!
Sie können außerordentliches Mitglied der VdPB werden, wenn Sie
Gut zu wissen: Auch die außerordentliche Mitgliedschaft in der VdPB ist beitragsfrei.
Sie sind dabei? Mitgliedschaft beantragen
Wenn Sie Studierende oder Studierender eines pflegewissenschaftlichen Studiengangs an einer bayerischen Hochschule sind, können Sie außerordentliches Mitglied der VdPB werden. Als Nachweis gilt Ihre Immatrikulations-Bescheinigung.
Pflegezukunft gestalten, Mitglied werden
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
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