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Historie & Satzung

Die Geschichte der VdPB beginnt offiziell 2016. Damals brachte die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Gründung einer Pflegevereinigung ein. Gefordert wurde eine Vertretung der Pflegenden in Bayern jedoch schon jahrzehntelang. Werfen Sie mit uns einen Blick zurück – und auf die Gegenwart von Bayerns Stimme für die Pflege.

Mehr erfahren über die VdPB

In unseren FAQ finden Sie viele interessante Fragen rund um die VdPB – und natürlich alle Antworten. Schauen Sie mal rein:

Zu den FAQ

Vorgeschichte: Wer vertritt die Pflege?

Das Ziel: endlich eine starke Stimme

Für Heilberufe sind Standesvertretungen seit langer Zeit selbstverständlich. Schon 1871 wurde in Bayern die erste Ärztekammer gegründet. In der Pflege dagegen fehlte bis in die 2000er-Jahre eine gesetzlich verankerte Berufs- und Interessenvertretung. 2016 legte die Bayerische Staatsregierung schließlich einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege vor. Darin heißt es unter anderem:

„Anders als bei den Heilberufen der Ärzte (…), die körperschaftlich in Berufskammern organisiert sind, gibt es für den Berufsstand der Pflegekräfte bisher keine institutionalisierte Berufs- und Interessenvertretung. Die Vertretung erfolgt vielmehr durch privatrechtlich organisierte Berufsverbände. (…) Es ist ein Anliegen der Staatsregierung, der Berufsgruppe der Pflegenden eine starke Stimme zu geben, die über die bisherige Verbandsstruktur hinausgeht. Der Berufsgruppe sollen institutionalisierte Teilhaberechte am politischen Willensbildungsprozess verliehen und eine wirksame Vertretung der Interessen des Berufsstands gegenüber Staat und Gesellschaft ermöglicht werden.“

Politik bekennt sich zur Vereinigung

Vorausgegangen waren lange Diskussionen über die Form der Interessenvertretung: Würden die Pflegenden besser vertreten durch eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen – oder durch eine freiwillige und beitragsfreie Vereinigung? Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten der Vereinigung. Sie ist – genau wie Kammern – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt auf Augenhöhe mit Politik und Heilberufe-Kammern. Starke Fürsprecherin der Vereinigung war und ist Melanie Huml, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege. Nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen und Beteiligten legte Staatsministerin Huml ein Konzept für eine Vereinigung vor.

2017 bis heute: Die VdPB geht an den Start

2017: Bayerns Pflegevereinigung ist jetzt Gesetz

Am 24. April 2017 beschließt der Bayerische Landtag das Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Ein halbes Jahr später, am 24. Oktober 2017, trifft sich der Gründungsauschuss der Vereinigung: 25 Pflegekräfte, die als erste Amtshandlung einen vorläufigen Vorstand wählen. Gründungspräsident der VdPB wird Georg Sigl-Lehner, zu Vizepräsidentinnen wählt der Ausschuss Angelika Maria Thiel und Sonja Voss. Agnes Kolbeck folgte später Angelika Maria Thiel ins Amt nach.

2018: Aktiv auf allen Kanälen

Der Gründungsausschuss erlässt eine Hauptsatzung. In Oberschleißheim bei München wird eine Geschäftsstelle eröffnet und mit hauptamtlichen Verwaltungskräften besetzt; Geschäftsführer wird Michael Wittmann, Mitglied des VdPB-Gründungsvorstands. Präsidium und Vorstand widmen sich intensiver Netzwerkarbeit, erarbeiten eine Wahl- und eine Entschädigungsordnung und befassen sich mit zahlreichen organisatorischen Fragen. Parallel wird die Verwaltung aufgebaut; auf ihrer Website und in Social-Media-Kanälen informiert die Vereinigung über ihre Aufgaben und Ziele. Für die rechtliche Beratung gewinnt die VdPB den renommierten Pflegeexperten und Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klie. Und dann ist es so weit: Ende 2018 werden die ersten Mitglieder aufgenommen.

2019: Auf der großen Bühne – Zukunft Pflege!

Im März zieht die VdPB-Geschäftsstelle von Oberschleißheim nach München. Anfang April 2019 hat die VdPB ihre ersten ganz großen Auftritte. Auf der Messe Altenpflege in Nürnberg ist sie mit einem Messestand vertreten, lädt zum Fachkongress „Zukunft Pflege“ und veranstaltet ihre erste Mitgliederversammlung. Aus ihren Reihen wählen die Mitglieder das dreiköpfige Präsidium und acht weitere Vorstandsmitglieder.

Hauptsatzung der VdPB

Hier können Sie die Hauptsatzung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern herunterladen. Sie beschreibt u. a. die Aufgaben der VdPB, regelt die Mitgliedschaft in der VdPB und legt die Zuständigkeit ihrer Organe fest.

Hauptsatzung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)

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Videostatement der VdPB-Botschafter

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Georg Sigl-Lehner

Präsident der VdPB, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

Kontakt

Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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