Hier finden Sie häufige Fragen zur Vereinigung der Pflegenden in Bayern – und natürlich alle Antworten.
Sie haben selbst eine Frage? Schreiben Sie uns!
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR). Damit ist die VdPB auf Augenhöhe z. B. mit Heilberufe-Kammern.
Gemäß ihrer Satzung hat die VdPB u. a. folgende Aufgaben:
Die VdPB
Ordentliche Mitglieder werden können Angehörige von Pflegeberufen, die ihren Beruf in Bayern ausüben ODER ihren Beruf zurzeit nicht ausüben, aber ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben:
Die außerordentliche Mitgliedschaft ohne Stimmrecht steht offen für
Auch Berufsfachverbände, Gewerkschaften und Schwesternschaften mit Sitz in Bayern können sich der VdPB anschließen.
Mehr erfahren: Warum sich die VdPB-Mitgliedschaft lohnt
Wenn Sie die Mitgliedschaft in der VdPB beantragen, müssen Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
Nein! Die Mitgliedschaft in der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist beitragsfrei.
Nein, die VdPB ist eine Vereinigung der professionell Pflegenden in Bayern. Mitglied werden können nur Fachkräfte, Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer und Auszubildende aus Pflegeberufen.
Nein, die VdPB-Mitgliedschaft steht nur professionellen Pflegekräften offen.
Anders als eine Pflegekammer hat die VdPB keine Pflichtmitgliedschaft. Die VdPB hält die Freiwilligkeit für ein hohes demokratisches Gut, auf dessen Basis sich eine wirksame und legitimierte Interessenvertretung verwirklichen lässt, und legt Wert darauf, dass sich die beruflich Pflegenden aus Überzeugung zu einer Mitgliedschaft entschließen.
Der Vorstand besteht aus einem/r Präsidenten/-in und zwei Vizepräsidenten/-innen sowie acht weiteren Mitgliedern. Gewählt wird er für eine Amtszeit von fünf Jahren. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Der/die Präsident/in vertritt die VdPB nach außen und leitet die Geschäftsstelle. Hier können Sie unser Präsidium und den Vorstand kennenlernen.
Die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung beschließt die grundsätzlichen Angelegenheiten der VdPB, z. B. den Haushaltsplan und die Satzungen. Mindestens einmal jährlich wird eine ordentliche Mitglieder-/Delegiertenversammlung einberufen
Im Vorstand und in der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung der VdPB sind ausschließlich Pflegekräfte vertreten. Arbeitgeber oder Einrichtungsträger können hier nicht mitwirken!
Präsidium und Vorstand werden von der Mitglieder- oder der Delegiertenversammlung gewählt.
Ja, alle ordentlichen VdPB-Mitglieder sind stimmberechtigt und können auch selbst für Sitze im Präsidium und Vorstand kandidieren. Im April 2019 wurden in der ersten VdPB-Mitgliederversammlung Präsidium und Vorstand für fünf Jahre gewählt. Die nächsten Wahlen finden 2024 statt.
Sind bis zu 1.000 Personen Mitglieder der VdPB, so treffen sie sich zur Mitgliederversammlung.
Ab 1.000 Mitgliedern tritt an die Stelle der Mitgliederversammlung eine Delegiertenversammlung:
Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung der VdPB wählt den Vorstand und beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten (z. B. Haushaltsplan, Satzung, Bildung von Ausschüssen usw.).
Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax oder Post an den VdPB-Vorstand schicken. Er muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung vorliegen.
Hier finden Sie die VdPB-Kontaktdaten
Es gibt drei wesentliche Unterschiede zwischen der VdPB und einer Pflegekammer; alle drei betreffen die Mitgliedschaft:
Sie ist bei der VdPB anders als bei Pflegekammern 1. freiwillig, 2. beitragsfrei und sie steht 3. auch Hilfskräften offen.
Was die Mitgestaltung betrifft, hat die VdPB ähnliche Möglichkeiten und Grenzen wie eine Pflegekammer. Sehen Sie hier den Vergleich im Detail:
Pflegekammer | VdPB |
---|---|
Pflichtmitgliedschaft für Fachkräfte | Freiwillige Mitgliedschaft. |
Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. | Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Die VdPB erhält staatliche Zuschüsse zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Finanzierung der Körperschaft ist im Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern geregelt und damit gesetzlich gesichert. |
Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer können Mitglied werden, haben jedoch keine Rechte. | In der VdPB genießen auch Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds wie z. B. das aktive und passive Wahlrecht. |
Dialogpartnerin der Politik und anderer wichtiger Akteure – und auf Augenhöhe mit Heilberufe-Kammern | Dialogpartnerin der Politik und anderer wichtiger Akteure – und auf Augenhöhe mit Heilberufe-Kammern.
Im Gründungsgesetz wurde festgelegt, dass die VdPB bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen bedeutsamen politischen Vorhaben, die die Pflege betreffen, anzuhören ist. Damit ist die VdPB eine wichtige Ansprechpartnerin der Politik genauso wie zum Beispiel auch der Ärztekammer. |
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) | Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR).
Die VdPB hat dieselbe Rechtsform wie Heilberufe-Kammern: Beide sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt, sie wurden durch ein Gesetz gegründet und übernehmen bestimmte Aufgaben für den Staat. |
Selbstverwaltung | Die VdPB ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und führt ein Dienstsiegel mit dem kleinen Staatswappen. Damit hat die VdPB das Recht zur Selbstverwaltung wie eine Kammer. Die Organe, also die Entscheidungsgremien der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, sind wie bei der Ärztekammer ein Vorstand und eine Mitglieder- oder Delegiertenversammlung. |
Keine Beteiligung an Tarifverhandlungen (das ist Aufgabe der Tarifparteien, also der Arbeitgeber und der Gewerkschaften). | |
Keine Regelung der Ausbildung (das ist Aufgabe des Bundes). |
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
E-Mail schreiben