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Standpunkte & Aufgabenverständnis

Der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR) wurden gem. Art 2 PfleVG die nachfolgend wiedergegebenen Aufgaben übertragen, die der Vorstand der Vereinigung nach ausführlichen Beratungen wie folgt interpretiert:

Interessenvertretung

Aufgabe: Interessen der Angehörigen der Pflegeberufe vertreten, fördern und stärken

Aufgabenverständnis:

  • Die VdPB unterstützt und befördert die Entwicklung eines einheitlichen ICN-basierten Pflegeverständnisses, das alle Berufsgruppen in der Pflege – bei Beachtung ihrer jeweiligen Spezifika – teilen, kommunizieren und in allen relevanten gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege verankern.
  • Die VdPB analysiert und thematisiert die Rahmenbedingungen, unter denen Pflegende arbeiten, sie sieht in den Arbeitsbedingungen und anderen die berufliche Praxis bestimmenden Bedingungen Schüsselfaktoren für die Attraktivität und damit die Zukunftsfähigkeit der Pflege als Beruf und Profession.
  • Die VdPB wirkt auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der jeweiligen betrieblichen Personalarbeit hin und arbeitet hier unter anderem eng mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen zusammen.
  • Die VdPB setzt sich für eine gleichberechtigte Stellung der Berufe der Pflege im Gesundheitswesen ein und beteiligt sich an den in diesem Zusammenhang relevanten fachpolitischen Diskursen und Beratungen.
  • Die VdPB erarbeitet und verabschiedet eine Berufeordnung.
  • Die VdPB nimmt ihren gesetzlichen Auftrag in enger Kooperation mit den relevanten Organisationen und Institutionen – im Freistaat Bayern und bundesweit – wahr.
  • Die VdPB stellt durch öffentlich wirksame Maßnahmen die gesellschaftliche Bedeutung der Pflegeberufe dar.
  • Die VdPB arbeitet mit anderen Berufsvertretungen, insbesondere den Selbstverwaltungen der Pflegeberufe anderer Bundesländer zusammen und unterstützt einen bundesweiten Zusammenschluss dieser.
  • Die VdPB fördert und begleitet Initiativen zur Harmonisierung von Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse. Sie unterstützt die Integration beruflich Pflegender aus dem Ausland. Die VdPB fordert finanzielle Förderungen zu Maßnahmen der Integration ein.

Beratungsangebot für Mitglieder

Aufgabe: Die Mitglieder in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Belangen beraten

Aufgabenverständnis:

Die VdPB bietet Ihren Mitgliedern ein breites und qualifiziertes Beratungsangebot an.

Zu den Inhalten der Beratung in berufsrechtlichen Fragen gehören u.a.

  • Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachberufe
  • Einhaltung und Verletzung von beruflichen Pflichten
  • Übertragung und Delegation von Aufgaben in Kooperationsbeziehungen und arbeitsteiliger Aufgabenwahrnehmung
  • haftungsrechtliche Fragestellungen der beruflichen Praxis
  • Patientenrechte in der Pflege (Charta Pflege)

Zu Inhalten der Beratung in berufsethischen Fragen gehören u. a.

  • grundlegende Fragen der Pflege- und Care-Ethik
  • gender- und kultursensible Pflege in den verschiedenen Arbeitsfeldern
  • Gewalt in der Pflege
  • Umgang mit ethischen Dilemmata (Freiheit vs. Fürsorge, Selbstbestimmung im Krankenhaus)
  • Einflüsse der zunehmenden Ökonomisierung auf die Berufsausübung Pflegender

Zu den Inhalten der berufsfachlichen Beratung gehören unter anderem

  • Information über pflegefachliche Standards (Vorhandensein, Struktur, Verbindlichkeit, Inhalte)
  • fachliche Anforderungen aus untergesetzlichen Rahmensetzungen (z. B. QPR) und ihre Verbindlichkeit
  • Aufgabenverteilung und Kompetenzprofile in den unterschiedlichen Qualifikationen
  • Informationen zu Wegen und Möglichkeiten beruflichen Aufstieges, Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie Studiengängen
  • Meldung von und Umgang mit Problemsituationen in der beruflichen Pflege, in der berufsrechtliche, fachliche und ethische Standards verletzt werden

Gutachten und Sachverständige

Aufgabe: Gerichten und Behörden auf Verlangen Gutachten erstatten oder geeignete Sachverständige benennen.

Aufgabenverständnis:

  • Die VdPB wird ein nach Kompetenzbereichen strukturiertes Gutachter- und Sachverständigenverzeichnis führen und aktualisieren.
  • Förderung der Qualifikation für Sachverständigenaufgaben
  • Vermittlung von pflegewissenschaftlicher und pflegefachlicher Expertise für alle relevanten Politikbereiche (Pflege, Gesundheit, Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, Bildung, Naturschutz etc.)

Erhebung zum Arbeitskräftebedarf

Aufgabe: Erhebungen zum Arbeitskräftebedarf in der Pflege und zur Arbeitssituation von Angehörigen der Pflegeberufe durchführen.

Aufgabenverständnis:

  • Die regelmäßige, nach Arbeitsfeldern differenzierte, regionalisierte und wissenschaftlich fundierte Erhebung zur Personalsituation und zum Personalbedarf in Bayern hält die VdPB für unverzichtbar und notwendig.
  • Bezogen auf die Arbeitsbedingungen wird die VdPB eigene Untersuchungen durchführen bzw. beauftragen, vorrangig allerdings bestehende Forschungen und empirische Erkenntnisse auswerten und nutzen, um eine für die Pflegepolitik belastbare Datenbasis verfügbar zu machen.
  • Weiteren und ergänzenden Erhebungsbedarf sieht die VdPB zu Fragen der Wirksamkeit und Anwendung von pflegerischen Standards. Gleiches gilt für Fragen der Voraussetzungen für die Realisierung von Pflegequalität im pflegerischen Alltag (Qualifikation, Weiterbildung, soft skills). In diesen Fragen arbeitet die VdPB eng mit pflegewissenschaftlichen Forschungsinstitutionen zusammen.
  • Die VdPB versteht sich als Impulsgeber für pflege- und gesundheitswissenschaftliche Forschung.

Qualitätsrichtlinien

Aufgabe: Qualitätsrichtlinien für die Pflege nach dem Stand der Wissenschaft entwickeln und fortschreiben.

Aufgabenverständnis:

  • Mit Fragen der Qualität und Qualitätssicherung in der Pflege sind nach Ansicht der VdPB Grundsatzfragen der Pflege, ihres Selbstverständnisses, ihrer Fachlichkeit und Autonomie verbunden. Vorgaben für die Qualität in der Pflege, Ausrichtung, Zuständigkeit und Methodik der Qualitätssicherung berühren in vielfältiger Weise die berufliche Praxis, die Professionalität und das öffentliche Bild der (Fach-)Pflege. Insofern sieht die VdPB in den Qualitätsfragen einen berufspolitisch höchst relevanten Themenkomplex, der in der Vergangenheit und Gegenwart durch die Dominanz und Vorgaben der Leistungsträger- und -erbringerverbände sowie Aufsichtsbehörden (etwa FQA) gekennzeichnet war. Diese muss dort, wo möglich und notwendig, durch die VdPB ergänzt werden, soweit es um Fragen der Pflegefachlichkeit geht.
  • Die VdPB wird keine eigenen Qualitätsrichtlinien erarbeiten und veröffentlichen, sich aber insbesondere an der (Weiter-) Entwicklung und Revision von Qualitätsvorgaben für die Pflege durch den Gesetzgeber, Aufsichtsinstanzen, Kostenträger und Leistungserbringer beteiligen und strebt an, dass auf der Landesrechtlichen Ebene Einvernehmen der VdPB bei der Aufstellung von pflegerischen Qualitätsmaßstäben in den jeweiligen Verfahren vorgesehen wird. Sie wird von sich aus Initiativen ergreifen, wenn sie die Erarbeitung oder Revision von Qualitätsmaßstäben und Qualitätssicherungsmaßnahmen für erforderlich hält.
  • Ausgangspunkt für die Qualität der Pflege ist eine adäquate Berufsausbildung und ihre berufsrechtliche Regelung (3-jährige Ausbildung für Fachkräfte, primärqualifizierendes Hochschulstudium Pflege, 1-jährige Helferausbildung in Bayern).

Öffentliche Gesundheitspflege

Aufgabe: An der öffentlichen Gesundheitspflege mitwirken.

Aufgabenverständnis:

Die VdPB sieht die Notwendigkeit, Präventionsziele durch Gesundheitspflege konsequent zu verfolgen sowie die Bedeutung der Pflege für die Gesundheitspflege herauszustellen.
Zu den Aufgaben und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der öffentlichen Gesundheitspflege zählt die VdPB u.a.

  • Mitwirkung an der Gesundheitspflege an Kitas und allgemeinbildenden Schulen
  • Mitwirkung in den Gremien der Gesundheitsregionen in Bayern
  • Mitwirkung am BGM und BEM durch Expertise und Kooperation (etwa mit Gesundheitsämtern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung)
  • Unterstützung von Ehrenamt und Selbsthilfe
  • Zusammenarbeit mit Kommunen, Quartiersarbeit und NGOs (etwa Bürgervereinen)
  • Qualifizierung digitaler Angebote der Gesundheitspflege
  • Mitberatung und Beteiligung an public-health-orientierten Versorgungskonzepten

Fortbildung in den Pflegeberufen

Aufgabe: Die Fortbildung der Angehörigen der Pflegeberufe fördern und Fortbildungsangebote entwickeln.

Aufgabenverständnis:

Die VdPB ist in der Verantwortung an folgenden Inhalten zu arbeiten und diese weiterzuentwickeln:

  • Eine Definition von Art, Umfang, Inhalt von Fort- und Weiterbildungen für die beruflich Pflegenden (z. B. Weiterbildungsordnung) vorzunehmen
  • die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen auszusprechen
  • die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen (nach bayerischem Landesrecht) auszusprechen,
  • Registrierung der Absolventen

Das Aufgabenverständnis wurde am 22.02.2020 vom Vorstand überarbeitet und zusammengefasst.

Altötting, 22.02.2020

Georg Sigl-Lehner
Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)

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Georg Sigl-Lehner

Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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Telefon: 089 54 199 85-0
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