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VdPB schafft erfolgreich Basis für bayerisches Pflegesachverständigen-Netzwerk

1. Bayerischer Fachtag für Pflegegutachter*innen legt Grundstein für Netzwerk / Erstellung von Gutachten und Führen eines Sachverständigenregisters gehören zu gesetzlichen Aufgaben der VdPB / Rolle als Pflegesachverständige wichtiger Beitrag zur Professionalisierung

München, 26.07.2022 – Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zählt zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die Erstellung von Pflegegutachten sowie das Benennen von geeigneten Sachverständigen. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist in der praktischen Umsetzung kein leichtes Unterfangen: Ein Netzwerk, an das man hätte anknüpfen können, gab es bislang nicht. Zudem setzen bis heute Gerichte und Behörden bei erforderlichen Gutachten viel zu selten auf die Expertise von Pflegefachpersonen. Mit dem 1. Bayerischen Fachtag für Pflegegutachter*innen hat die VdPB im Juli Pflegesachverständige erstmals zum fachlichen Austausch und aktivem Networking geladen und damit die Basis für einen gezielten Auf- und Ausbau eines Pflegesachverständigenregisters gelegt, um Gerichten über den Rahmen der gesetzlichen Aufgabe hinaus einen transparenten Service bieten zu können.

Rund 30 Pflegesachverständige waren der Einladung der VdPB zum 1. Bayerischen Fachtag für Pflegegutachter*innen gefolgt und haben die Gelegenheit genutzt, um Informationen auszutauschen, Kontakte zu anderen Sachverständigen zu knüpfen und ihren fachlichen Beitrag zur Professionalisierung der Pflege zu diskutieren. „Die pflegefachliche Perspektive ist bei der Erstellung von Gutachten in besonderem Maße gefordert. Uns als VdPB ging es daher vor allem darum, mit dem Fachtag als Impuls für Pflegesachverständige aus dem ganzen Bundesgebiet einen längst überfälligen Anstoß zu einer weitreichenden Professionalisierung der Pflege zu leisten, um die pflegefachliche Sicht in entsprechenden Konfliktfällen zu etablieren und nicht anderen Professionen – ohne pflegerischen Sachverstand – zu überlassen“, erläutert Michael Wittmann, Geschäftsführer der VdPB und selbst Pflegesachverständiger. „Dass zur gerichtlichen Klärung von Konflikten beispielsweise bei Pflegefehlern oder auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit immer noch überwiegend die ärztliche Expertise gefragt ist, ist gerade angesichts der Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen nicht mehr nachvollziehbar“, erläutert der Justiziar der VdPB, Prof. Dr. Thomas Klie, der den Fachtag mit einer Betrachtung der rechtlichen, fachlichen und professionstheoretischen Aspekte der Sachverständigenrolle eröffnete.

Die Impulsvorträge von Prof. Dr. Barbara Terborg vom Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft (WIFAP), Prof. Dr. Astrid Herold-Majumdar von der Hochschule München und Prof. Dr. Frank Weidner vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) ordneten beim Fachtag die Rolle von Pflegefachpersonen als Sachverständige in das berufliche und wissenschaftliche Kompetenzprofil der Profession weiter ein. Zudem bestätigten sie – wie auch die Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden – die Notwendigkeit, die pflegefachliche Sicht in entsprechenden Konfliktfällen und gerichtlichen Entscheidungen stärker einzubinden und als Standard zu etablieren. Einen wesentlichen Beitrag dazu kann die Pflegewissenschaft mit hochschulischen Qualifizierungsangebot für Pflegefachpersonen und darüber hinaus mit einem qualifizierten Austausch zu ihren für Sachverständige relevanten Erkenntnisse leisten.

„Gerade die Bedeutung der Sachverständigenrolle für die Professionsentwicklung ist für uns neben dem gesetzlichen Auftrag ein wichtiger Grund dafür, dass wir das Thema auf unserer Agenda noch mehr priorisieren. Wir setzen alles daran, schon im Herbst eine virtuelle Plattform anbieten zu können, auf der sich Pflegesachverständige vernetzen und austauschen können“, betont Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, und ergänzt: „Wir werden es auch nicht bei diesem ersten Fachtag belassen, sondern in regelmäßigen Abständen weitere informative Veranstaltungen anbieten. Uns liegt nicht nur viel daran, den Gerichten ein möglichst vollständiges und für sie nützliches Register aller Pflegesachverständigen in Bayern anbieten zu können, wir legen ebenso Wert darauf, das entstehende Netzwerk zu fördern und weiterzuentwickeln.“

Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format

 

 

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

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Georg Sigl-Lehner

Präsident der VdPB, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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