Nach Rahmenvertrag für Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung viele Details zu klären / Vielfältige Interessenlagen insbesondere zur Qualifizierung / VdPB bietet allen Akteuren ergebnisoffene Gesprächsrunde
München, 27.07.2022 – Die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten an qualifizierte Pflegefachpersonen wurde viele Jahre erfolglos diskutiert, bevor entsprechende Modellvorhaben zum 1. Januar 2023 verbindlich im Sozialgesetzbuch festgeschrieben wurden: Pro Bundesland muss vom nächsten Jahr an mindestens ein Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung umgesetzt werden. Ein Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und deren Partnern auf Bundesebene wurde fristgerecht zum 1. Juli unterzeichnet, jetzt gilt es auf Landesebene Vereinbarungen zu geeigneten Modellvorhaben zu treffen. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) begrüßt sowohl die gesetzliche Regelung als auch die Einigung im Rahmenvertrag, sieht allerdings auch noch viele offene Fragen. Insbesondere die erforderliche zusätzliche Qualifizierung der Pflegefachpersonen ist eine essenzielle, bisher aber nur in Ansätzen geregelte Voraussetzung für Modellvorhaben. Hierzu müssen sehr kurzfristig wesentliche Details geregelt werden, damit die Vorhaben nicht schon in den Kinderschuhen scheitern.
„Die Akteure auf Landesebene sind jetzt gefordert, in sehr kurzer Zeit ganz konkrete Modellvorhaben zu entwickeln, in Vereinbarungen festzuhalten und letztendlich auch umzusetzen. Wir fürchten jedoch, dass sich bereits an der Frage der Verortung der Qualifizierung und damit auch an der nach der Zuständigkeit die Geister scheiden“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner das Dilemma. „Da es sich in unserem Verständnis bei der Qualifizierung um eine Erweiterung der beruflichen Grundkompetenzen handelt, stehen wir als VdPB durchaus mit in der Verantwortung. Allein mit Blick auf die Qualifizierung gibt es aber eine Vielzahl von Interessenlagen, die zumindest diskutiert werden müssen“, ergänzt Sigl-Lehner. Und nicht nur dabei sehe man bei der VdPB noch Baustellen. Es bliebe außerdem zu klären, wie man auf Basis eines einzelnen Modellvorhabens fundierte Erkenntnisse für die Zukunft der Heilkundeübertragung gewinnen will. Ob aber zum Beispiel in Bayern mehr Modellvorhaben realisiert werden können, ist derzeit noch völlig offen. Daran wiederum hängt aber nicht zuletzt auch der Erfolg von möglichen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten ist von zentraler Bedeutung für die langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und zweifellos auch ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Gerade erfahrene Pflegefachpersonen fordern sie als zeitgemäße Antwort auf die Herausforderungen der immer komplexer werdenden medizinisch-pflegerischen Versorgung. Letztendlich muss sich aber die Zunahme der Verantwortung in klar definierten Kompetenzen und nicht zuletzt auch veränderten Vergütungsmechanismen widerspiegeln. Daraus ergeben sich weitere Fragen zur Aufgabenübertragung, interdisziplinären Kooperation und Finanzierung, die dringend beantwortet gehören.
„Um unserer Verantwortung als Organ der beruflichen Selbstverwaltung nachzukommen, werden wir zügig alle beteiligten Akteure zu einem Runden Tisch einladen, um ergebnisoffen die Fragen zu diskutieren, die sich auf allen Seiten stellen und möglicherweise erfolgversprechenden Modellvorhaben im Weg stehen“, verspricht der VdPB-Präsident. Die VdPB beabsichtigt, unmittelbar nach den Sommerferien Ende September gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Krankenkassen, der Ausbildungsträger, von Weiterbildungseinrichtungen und aus den Pflegeschulen Bayerns zu einer virtuellen Gesprächsrunde einzuladen, um den notwendigen Diskurs zur Heilkundeübertragung zu initiieren.
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Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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