Neben ihren gesetzlichen Aufgaben ist die VdPB auch in der Verantwortung für wichtige hoheitliche Aufgaben, die ihr vom bayerischen Gesetzgeber übertragen wurden.
Die Profession Pflege ist eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems – und sie entwickelt sich stetig weiter.
Das Berufsregister, entstanden auf der Grundlage des Bayerischen Pflegendengesetzes, bildet die Grundlage für eine starke und zukunftsfähige Pflege. Pflegefachpersonen in Bayern mit
sind seit Juni 2025 verpflichtet, sich ins bayerische Berufsregister einzutragen. Dabei weisen sie ihre Berufszugehörigkeit durch ihre Berufsurkunde nach. Im Berufsregister erfasst werden neben den personenbezogenen Daten auch die Angaben zum Arbeitgeber sowie abgeschlossene Weiterbildungen und konkrete Berufsbezeichnung.
Das Berufsregister wird uns erstmals in der Geschichte der Profession Pflege in Bayern in die Lage versetzen, genaue Aussagen zu treffen zu den vielfältigen Kompetenzen der beruflich Pflegenden, zur Struktur der Berufsgruppe und zu den Bildungsbedarfen, die sich daraus insgesamt, aber auch regional aufgeschlüsselt ergeben könnten.
Praxisanleitende in der Pflege müssen sich sowohl im Berufsregister als auch im Portal Praxisanleitung der VdPB eintragen!
Die Fortbildungsverpflichtung für Praxisanleitende geht auf ein bundesweit geltendes Gesetz zurück, die verpflichtende Registrierung im bayerischen Berufsregister dagegen auf eine landesrechtliche Regelung. Dementsprechend handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Rechtskreise.
Beide Einträge bedeuten nicht automatisch eine Mitgliedschaft in der VdPB!
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit das Pflegeberufegesetz, mit dem auch ein Paradigmenwechsel in der Ausbildung vollzogen wurde. Seither werden Pflegefachpersonen generalistisch ausgebildet und erhalten in der Ausbildung Einblick in alle Settings der Pflege.
Mit den Veränderungen in der Pflegeausbildung wurde der Praxisanleitung in der Pflege eine größere Bedeutung zuteil. Die Weiterbildung zur Praxisanleitung wurde auf 300 Stunden ausgedehnt und die Praxisanleitenden in der generalistischen Pflegeausbildung zu 24 Stunden berufspädagogischer Fortbildung jährlich verpflichtet.
In Bayern weisen Praxisanleitende ihre Pflichtfortbildungen bei der VdPB nach, bei der sie sich zuvor registrieren. Das Portal Praxisanleitung ist als Registrierungsplattform, Nachweismöglichkeit und Serviceangebot zugleich gestaltet– das zum Beispiel eine Suche nach geeigneten Fortbildungen umfasst.
Seit Anfang 2021 ist die VdPB beauftragt, Weiterbildungsanbieter und deren Angebote im Bereich der Pflege anzuerkennen. Die Anerkennung umfasst bislang ausschließlich Weiterbildungen nach AVPfleWoqG. Im Einzelnen sind das die Weiterbildungen
Auch Hochschulen beantragen hier die Gleichstellung ihrer Studiengänge mit den jeweiligen Weiterbildungen.
Außerdem können sich beruflich Pflegende Teile anderer Weiterbildungen oder ihrer hochschulischen Ausbildung ganz oder teilweise als gleichwertig anerkennen lassen.
Sie möchten gerne genauer wissen, mit wem Sie es in den einzelnen Bereichen der VdPB zu tun haben? Werfen Sie doch mal einen Blick auf unsere
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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