Die Geschichte der VdPB beginnt offiziell 2016. Damals brachte die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Gründung einer Pflegevereinigung ein. Gefordert wurde eine Vertretung der Pflegenden in Bayern jedoch schon jahrzehntelang. Werfen Sie mit uns einen Blick zurück – und auf die Gegenwart von Bayerns Stimme für die Pflege.
In unseren FAQ finden Sie viele interessante Fragen rund um die VdPB
– und natürlich alle Antworten. Schauen Sie mal rein:
Für Heilberufe sind Standesvertretungen seit langer Zeit selbstverständlich. Schon 1871 wurde in Bayern die erste Ärztekammer gegründet. In der Pflege dagegen fehlte bis in die 2000er-Jahre eine gesetzlich verankerte Berufs- und Interessenvertretung. 2016 legte die Bayerische Staatsregierung schließlich einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege vor. Darin heißt es unter anderem:
„Anders als bei den Heilberufen der Ärzte (…), die körperschaftlich in Berufskammern organisiert sind, gibt es für den Berufsstand der Pflegekräfte bisher keine institutionalisierte Berufs- und Interessenvertretung. Die Vertretung erfolgt vielmehr durch privatrechtlich organisierte Berufsverbände. (…) Es ist ein Anliegen der Staatsregierung, der Berufsgruppe der Pflegenden eine starke Stimme zu geben, die über die bisherige Verbandsstruktur hinausgeht. Der Berufsgruppe sollen institutionalisierte Teilhaberechte am politischen Willensbildungsprozess verliehen und eine wirksame Vertretung der Interessen des Berufsstands gegenüber Staat und Gesellschaft ermöglicht werden.“
Vorausgegangen waren lange Diskussionen über die Form der Interessenvertretung: Würden die Pflegenden besser vertreten durch eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen – oder durch eine freiwillige und beitragsfreie Vereinigung? Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten der Vereinigung. Sie ist – genau wie Kammern – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handelt auf Augenhöhe mit Politik und Heilberufe-Kammern. Mit der Gründung der VdPB eng verknüpft ist der Name Melanie Huml, der damaligen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege. Nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen und Beteiligten legte sie ein Konzept für eine Vereinigung vor.
Hier können Sie die Hauptsatzung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern herunterladen. Sie beschreibt u. a. die Aufgaben der VdPB, regelt die Mitgliedschaft in der VdPB und legt die Zuständigkeit ihrer Organe fest.
Hauptsatzung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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