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Kann ich Mitglied werden?

Hier zählt meine Meinung: Mitglied werden!

Mitgliedschaft beantragen

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der VdPB? Eine gute Entscheidung. Hier finden Sie heraus, ob Sie Mitglied werden können.

Ich bin Pflegefachperson

Sie können VdPB-Mitglied werden, wenn Sie

  • eine mindestens dreijährige berufliche  oder akademische Ausbildung in einem Pflegeberuf abgeschlossen haben und die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. -mann haben oder ältere Berufsbezeichnungen auf dem Gebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege führen dürfen oder
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin mit einer zweijährigen Ausbildung nach alter länderrechtlicher Regelung sind

Voraussetzung: Sie üben Ihren Beruf in Bayern aus und/oder haben hier Ihren Hauptwohnsitz. Das bedeutet: Auch wenn Sie zurzeit nicht in der Pflege arbeiten, können Sie VdPB-Mitglied werden.
Das passt? Dann gleich die Mitgliedschaft beantragen!

Pflegende misst bei einem Patienten Blutdruck. (Foto: VdPB / Thomas Dashuber)

Ich habe ein Pflegestudium abgeschlossen

Absolventinnen und Absolventen von pflegewissenschaftlichen Studiengängen können VdPB-Mitglied werden, wenn sie Angehörige der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz oder früher nach dem § 3 Nr. 3a KrPflG sind.
Lust aufs Mitgestalten? Zum Mitgliedsantrag

Nahaufnahme: Pflege-Azubi im Gespräch mit einer alten Dame. Auch der Pflege-Nachwuchs kann mitgestalten. Die VdPB-Mitgliedschaft steht auch Auszubildenden und Studierenden offen. (Foto: VdPB / Thomas Dashuber)

Ich bin Pflegefachhelfer/in

Anders als Pflegekammern nimmt die VdPB auch Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer sowie Pflegefachassitenzpersonen auf. Das ist ein großer Vorteil – schließlich stellen sie in vielen Einrichtungen einen erheblichen Teil der Belegschaft. Voraussetzung: Sie haben eine mindestens einjährige Ausbildung nach bayerischem Landesrecht oder eine Pflegefachassitenzausbildung nach bundesweiter Regelung abgeschlossen.
Check? Hier können Sie Mitglied werden

Ich bin Pflege-Azubi

Als Auszubildende oder Auszubildender in einem Pflegeberuf können Sie außerordentliches Mitglied werden. Das bedeutet: Sie haben kein Stimmrecht, können aber alle Dienstleistungen der VdPB nutzen.
Tipp! Wenn Sie die Mitgliedschaft beantragen möchten: gleich den Ausbildungsnachweis suchen – denn den müssen Sie mit Ihrem Antrag hochladen oder nachsenden.
Ausbildungsnachweis gefunden? Gleich Mitglied werden!

Ich bin im Anerkennungs­verfahren

Sie können außerordentliches Mitglied der VdPB werden, wenn Sie

  • in Bayern im Bereich der Pflegeberufe arbeiten und
  • zurzeit das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen durchlaufen.

Gut zu wissen: Auch die außerordentliche Mitgliedschaft in der VdPB ist beitragsfrei.
Sie sind dabei? Mitgliedschaft beantragen

Ich studiere Pflege­wissen­schaften

Wenn Sie Studierende oder Studierender eines pflegewissenschaftlichen Studiengangs an einer bayerischen Hochschule sind, können Sie außerordentliches Mitglied der VdPB werden. Als Nachweis gilt Ihre Immatrikulations-Bescheinigung.
Pflegezukunft gestalten, Mitglied werden

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Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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Prinzregentenstraße 24
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Telefon: 089 54 199 85-0
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