Egal, ob Sie eine allgemeine Frage oder ein ganz konkretes Problem haben: Die kostenlose berufsrechtliche Beratung rund um die professionelle Pflege steht allen VdPB-Mitgliedern offen. Und auch Pflegende, die auf Missstände aufmerksam machen wollen, finden im Juristenteam, das die Vereinigung berät, kompetente Ansprechparter. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu unserem Beratungsangebot.
Die Beratung wird über die VdPB-Geschäftsstelle geleistet. Um Fragen unserer Mitglieder zu beantworten, arbeitet sie mit einem Team von fachkundigen Juristinnen und Juristen zusammen. Dabei gilt:
Das Beratungsangebot umfasst berufsrechtliche Fragen aus folgenden Zusammenhängen:
Welche Bereiche deckt die kostenlose berufsrechtliche Beratung der VdPB ab – und was steckt konkret dahinter? Hier erfahren Sie mehr über die Themenfelder, in denen unser Juristenteam Sie berät.
Dies sind z. B. Fragen zur Berufsausübung, zur Berufsausbildung, zur Berechtigung der Bezeichnung von Berufsbezeichnungen, zur Weiterbildung usw.
Hierzu gehören z. B. datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation, der Schweigepflicht, der Weitergabe von Daten und Angehörige und Zugehörige usw.
Typische berufsrechtliche Fragen haftungsrechtlicher Art sind z. B.: Wofür haften beruflich Pflegende z. B. bei Verletzung von Sorgfaltspflichten oder von pflegerischen Standards?
Dies sind Fragen z. B. im Zusammenhang mit dem Recht des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem PflWoqG oder dem PsychKHG. Dabei geht es z. B. um den Fachkräfteeinsatz in Heimen oder den Umgang mit pflegefachlichen Anforderungen der Heimaufsicht und des MDK, die mit der Berufsausübung zu tun haben.
Typische Fragen sind z. B.: Welche Aufgaben dürfen Pflegekräften im Krankenhaus, in ambulanten Diensten und in Heimen übertragen und von ihnen abgerechnet werden? Welche Anforderungen an die Berufsübung ergeben sich aus den sozialrechtlichen und Qualitätsvorgaben der Kranken- und Pflegekassen?
Arbeitsrechtliche Fragen gehören grundsätzlich nicht zum Beratungsangebot der VdPB. Trotzdem können im Einzelfall berufsrechtliche Fragen mit einem arbeitsrechtlichen Bezug aufgeworfen werden. Ein Beispiel: das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Kernaufgaben der Pflege. Wie weit reicht ein „Weisungsrecht“ von Ärztinnen und Ärzten in der stationären Pflege? Können Nichtpflegekräfte als Vorgesetzte festlegen, wie bestimmte pflegefachliche Aufgaben wahrzunehmen sind?
Sie haben eine allgemeine juristische Frage oder brauchen Erstberatung zu einem speziellen Thema? Nutzen Sie unser Anfrage-Formular für die kostenlose berufsrechtliche Beratung:
Anfrage stellen & Termin vereinbaren
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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