VdPB legt innovatives Konzeptpapier zur Entwicklung einer Weiterbildungsordnung für die gesamte Profession Pflege in Bayern vor / Anpassungen an die generalistische Pflegeausbildung notwendig / Verantwortung für die Weiterbildung gehört in die Hände der beruflichen Selbstverwaltung
München, 20.08.2021 – Mit der Vorlage eines Konzeptpapiers für die Entwicklung einer Weiterbildungsordnung für die Profession Pflege hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) den Druck erhöht, die pflegerische Weiterbildung insgesamt an die generalistische Pflegeausbildung anzupassen und in einer umfassenden gesetzlichen Regelung zu verankern. Zugleich pocht die VdPB darauf, dass die Verantwortung für die gesamte Weiterbildung der beruflichen Selbstverwaltung und damit der Profession übertragen wird. In Bayern sieht sich die VdPB als Selbstverwaltungsorgan der beruflichen Pflege in der Verantwortung, zumal ihr zum 1. Januar 2021 bereits die Aufgabe der Regelung pflegerischer Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) übertragen wurde.
Im Rahmen dieser Aufgabe hat die VdPB innerhalb kürzester Zeit ein umfangreiches Serviceportal für Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulen und beruflich Pflegende im Internet unter www.vdpb-weiterbildung.de eingerichtet. Dort können die Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen beantragt und einzelne Studien- und Weiterbildungsinhalte auf die Module der Weiterbildungen angerechnet werden. Darüber hinaus können Hochschulen ihre Studiengänge mit den Weiterbildungen nach AVPfleWoqG gleichstellen lassen. Damit hat die VdPB ohnehin bereits einen wichtigen Schritt hin zur Entwicklung einer umfassenden und verbindlichen Weiterbildungsordnung für die Profession Pflege in Bayern getan. Das jetzt dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgelegte Konzeptpapier „Innovative Weiterbildung in der Pflege in Bayern“ baut darauf auf und berücksichtigt auch die durch die Neuordnung der Pflegeausbildung notwendig gewordenen Veränderungen.
„Für die Gestaltung der beruflichen Weiterbildung, die die Entwicklung der Expertise und Kompetenzen einer Profession fördert und auf ein angemessenes Qualitätsniveau bringt, kann nur die Profession selbst verantwortlich zeichnen. Die Regelung der gesamten pflegerischen Weiterbildung bei der VdPB anzusiedeln, ist eine logische Konsequenz der Entscheidung, beruflich Pflegende in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und nicht mehr der Einflussnahme durch andere Interessen- und Berufsgruppen auszusetzen“, erklärt der VdPB-Vorsitzende Georg Sigl-Lehner. Er wirft einen Blick in die Zukunft der pflegerischen Weiterbildung: „Die generalistische Ausrichtung der Ausbildung macht eine vollständige Neugestaltung der pflegerischen Weiterbildungen unserer Auffassung nach unumgänglich. Die bisherigen Fachweiterbildungen benötigen Anpassungen und müssen überarbeitet werden. Zudem werden neue Weiterbildungen entstehen müssen. Nur so kann den steigenden fachlichen Anforderungen zukunftssicher Rechnung getragen werden.“
Stefanie Schlieben, Mitautorin des Konzeptpapiers, VdPB-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des VdPB-Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung, ergänzt: „Für unser Konzeptpapier sind sehr unterschiedliche Voraussetzungen maßgeblich gewesen. Auf der einen Seite macht insbesondere die generalistische Pflegeausbildung eine fachliche Vertiefung und Spezialisierungsangebote für die teils hochkomplexen Einsatzfelder von Pflegefachpersonen zwingend notwendig. Auf der anderen Seite müssen Weiterbildungen auch für beruflich Pflegende mit bisherigen Abschlüssen einen passenden Zugang ermöglichen, attraktiv bleiben und Karriereperspektiven bieten. Die im Konzeptpapier vorgeschlagene Grundstruktur bietet mit ihrem modularen Aufbau die notwendigen spezifischen Angebote für unterschiedliche Qualifikationen ebenso wie eine horizontale und vertikale Durchlässigkeit.“
Das Konzept zur Entwicklung einer umfassenden Weiterbildungsordnung setzt zudem auf hohe Flexibilität, damit fachliche und gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen und schnell integriert werden können. „Jetzt müssen landesrechtlich die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Entwicklung einer Weiterbildungsordnung möglichst rasch von der VdPB umgesetzt werden kann“, fordert Sigl-Lehner und betont: „Dabei geht es auf der einen Seite um die formale Übertragung der Aufgabe an die VdPB, andererseits aber auch um die Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen. Das Konzept steht, und wir sind mit der Berufsgruppe bereit, für die Umsetzung zu sorgen!“
Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format
Das Konzeptpapier zum Download
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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