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VdPB bezieht Position zu Vorbehaltenen Tätigkeiten in der Pflege

Nahaufnahme: Eine Krankenschwester legt am Patientenbett eine Infusion in den Arm eines Mannes.

Die professionelle Pflege in Deutschland steht mit dem neuen Pflegeberufegesetz vor einem Paradigmenwechsel – vom 1. Januar 2020 an wird nicht mehr zwischen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege unterschieden, sondern stattdessen generalistisch und damit nach einem umfassenderen Pflegeverständnis ausgebildet. Zugleich definiert das neue Gesetz erstmals Vorbehaltsaufgaben für staatlich geprüfte Pflegefachpersonen, Tätigkeiten also, die ab dann weder Ärzte noch Assistenz- oder Hilfskräfte übernehmen dürfen, sondern ausschließlich dreijährig oder akademisch ausgebildete Fachkräfte mit entsprechendem Abschluss. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht in den Vorbehaltsaufgaben die große Chance und Herausforderung, durch mehr Autonomie für Pflegefachpersonen die Attraktivität des Berufsbildes zu stärken. Gleichzeitig mahnt sie die Schließung von Gesetzlücken an und warnt davor, Strukturen und Voraussetzungen in Kliniken, Einrichtungen der Langzeitpflege und in der ambulanten Versorgung nicht rechtzeitig anzupassen. Die gesamte Pressemitteilung, die die VdPB zum Thema „Vorbehaltsaufgaben in der Pflege“ veröffentlicht hat, lesen Sie hier.

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Georg Sigl-Lehner

Präsident der VdPB, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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