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VdPB lehnt Notlösungen gegen den Pflegenotstand ab

Pflegewissenschaftlich begründetes Instrument zur Personalbemessung erforderlich/ Absenkung der Fachkraftquote steht nicht zur Debatte / Pflegepersonaluntergrenzen Schritt in die richtige Richtung, aber unzureichend

München, 20.06.2019 – Wie sehr der Mangel an Pflegefachpersonen in Kliniken und Einrichtungen der Langzeitpflege angekommen ist, zeigen derzeit die geradezu verzweifelten Versuche und Vorschläge, den Notstand mit dem Absenken von Standards und dem Aussetzen von verbindlichen Richtlinien zu bekämpfen. So fordert beispielsweise der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz das Absenken der Fachkraftquote für Einrichtungen der Langzeitpflege. Und Landkreistags-Präsident Christian Bernreiter verlangt das Aussetzen der erst seit Januar verbindlich geltenden Pflegepersonaluntergrenzen für die klinischen Bereiche Kardiologie, Intensivmedizin, Geriatrie und Unfallchirurgie. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hält beide Vorschläge für nicht zielführende Notlösungen und lehnt sowohl die Absenkung der Fachkraftquote als auch das Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen ab. Langfristig wirksam kann nach Einschätzung der VdPB nur eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung sein, die sowohl für die Langzeit- als auch für die Akutpflege gilt.

Zahlreiche Studien widerlegen die in diesem Zusammenhang gerne angeführte Behauptung, das Absenken der Fachkraftquote führe nicht zwangsläufig zu Qualitätseinbußen. Die Festlegung der Quote auf 50 Prozent entbehre zwar einer wissenschaftlich erarbeiteten Grundlage und sei eine willkürliche Annahme, so VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. Sie aber aus der Not heraus einfach niedriger anzusetzen, könne nur als hilfloser Versuch scheitern. Schließlich führe das am Ende nur zu einer weiteren Belastung für die verbliebenen Fachkräfte und erhöhe damit deren Frustration. Auch im Hinblick auf die ab 1. Januar 2020 gesetzlich festgeschriebenen Vorbehaltsaufgaben für die Fachpflege sei es wenig ratsam, noch weiter am Personalschlüssel zu drehen. „Damit sind nämlich automatisch alle Lösungen vom Tisch, die darauf abzielen, eine Pflegefachkraft durch zwei Pflegehelfer zu ersetzen oder pflegerische Maßnahmen an andere Berufsgruppen zu delegieren“, so Sigl-Lehner. Für die Langzeitpflege wird derzeit ein Pflegepersonalbemessungsinstrument entwickelt, dessen Erprobung nach dem Pflegestärkungsgesetz II Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein soll, erst dann werde man sehen, wie hoch der Bedarf an Pflegefachpersonen in der Altenhilfe tatsächlich ist. Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) bereitet die schnelle Umsetzung des Verfahrens im Anschluss an die Erprobung vor.

Auch die umstrittenen Pflegepersonaluntergrenzen sieht die VdPB als vorerst notwendigen Zwischenschritt zu einem wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsinstrument für die Akutpflege. Die KAP hat das Ziel definiert, vom Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver.di bis zum 31.12.2019 einen Interims-Vorschlag für ein Personalbemessungsverfahren in der Akutversorgung erarbeiten zu lassen. Die VdPB unterstützt das Vorhaben und fordert insbesondere die zügige Umsetzung des zweiten Schritts, in dem ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren entwickelt und erprobt werden soll. Zudem schließt sich die VdPB der Forderung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) an den Gesetzgeber an, schnellstmöglich die gesetzlichen Grundlagen zur Entwicklung eines solchen Verfahrens zu schaffen. „Solange wir aber den Personalbedarf in der Pflege nicht nach festen Vorgaben ermitteln können, sind die Personaluntergrenzen zumindest ein Schritt in die richtige Richtung und das bislang einzige probate Mittel, um die Pflege vor der völligen Überbeanspruchung zu schützen“, meint VdPB-Vizepräsidentin Agnes Kolbeck und ergänzt: „Auf Dauer jedoch ist es vollkommen unzulänglich, zumal wenn die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet ist, weil Kliniken Betten nicht belegen können und ihre Notaufnahmen abmelden müssen oder Personal von A nach B verschieben und somit die Probleme nur verlagern.“ Die Notlage dürfe unter keinen Umständen zulasten der beruflich Pflegenden gelöst werden.

„In allen Bereichen der beruflichen Pflege werden Absenkungen oder das Abschaffen von Mindeststandards den Pflegenotstand eher verschärfen, da sie das Problem nicht an der Wurzel packen und die Rahmenbedingungen für die Pflegenden weiter verschlechtern. Mehr Eigenverantwortung, mehr institutionelles Vertrauen und eine deutliche gesellschaftliche Aufwertung des Berufs – all das wird die professionelle Pflege attraktiver machen, mehr Menschen für die Pflege begeistern und in der Folge die Belastungen für die einzelne Pflegefachperson senken“, erläutert Georg Sigl-Lehner die Haltung der VdPB.

Die vollständige Pressemitteilung als PDF

 

 

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

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Georg Sigl-Lehner

Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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