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VdPB: Berufliche Selbstverwaltung der Pflege braucht vor allem Rückhalt der Politik

Nach Niedersachsen entscheiden sich auch Schleswig-Holsteins beruflich Pflegende gegen eine Kammer / Verkammerung der Pflege zum Spielball sachfremder Interessen geworden / Pflichtbeiträge und Bürokratie verhindern Mandat der Berufsgruppe

München, 26.03.2021 – Nach der im vergangenen Jahr in einer Mitgliederbefragung gescheiterten Pflegekammer Niedersachsen steht nun auch die Kammer in Schleswig-Holstein vor dem Aus: Bei einer umfassenden Mitgliederbefragung votierten über 90 Prozent der gültigen Stimmen gegen eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und -beiträgen. In den genannten Bundesländern ist die Frage der Verkammerung der Pflege aus Sicht der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zum Spielball massiv divergierender und sachfremder politischer Interessen geworden. Mit dem Resultat, dass Frust und Unzufriedenheit in der Berufsgruppe noch weiter zugenommen haben. Das eigentliche Anliegen der beruflichen Selbstverwaltung der Pflege – die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung – ist dabei völlig aus den Augen verloren worden. Die VdPB warnt aus diesem Grund davor, das Ergebnis der Befragung in Schleswig-Holstein als grundsätzliche Absage an die Selbstverwaltung der Profession zu werten.

Die aktuell drängendsten Problem- und Fragestellungen der beruflich Pflegenden liegen – nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie – in den großen Themenfeldern Personalausstattung und Entlohnung. Dies gilt für die Akut- und Langzeitpflege gleichermaßen. Zu beiden Themenfeldern kann eine Pflegekammer zwar Forderungen aufstellen, jedoch keine verbindlichen Regelungen erarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist es beruflich Pflegenden kaum vermittelbar, weshalb sie in einer vom Land per Gesetz ins Leben gerufenen Körperschaft verpflichtend Mitglied werden und einen finanziellen Beitrag dafür entrichten müssen. Vielmehr erleben beruflich Pflegende Kammern als bürokratische Institutionen, deren positiven Nutzen sie nicht erkennen können. Deswegen verweigern sie den Kammern ihr Mandat. Fehlt es zudem am politischen Willen und Rückhalt, der auch die Expertise der Berufsgruppe und ihre große Bedeutung für eine gelingende Gesundheitsversorgung anerkennt, bleibt die Selbstverwaltung der Pflege mit dem Anliegen, die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu sichern, eine Illusion. „Die Profession Pflege braucht vor allen Dingen eine verantwortungsvolle und gestaltungsbereite Gesundheitspolitik, die versteht, dass es ohne eine eigenständige Pflege keine professionelle und damit zukunftsweisende Entwicklung des Pflegewesens gibt“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner.

Die Pflege leiste schließlich längst einen eigenständigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Ohne professionell Pflegende wäre das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie kollabiert. Diese Eigenständigkeit der Pflege werde durch die anderen Berufsgruppen, insbesondere aber auch in den der Pflege gesetzlich zugeschriebenen Vorbehaltsaufgaben anerkannt. Dem muss auch die Eigenständigkeit der beruflichen Pflege in eigenen Angelegenheiten folgen. „Eine selbstbewusste und souveräne Pflege, die ihre eigenen Belange klärt und sowohl Qualitätsvorgaben als auch Berufs- und Weiterbildungsordnung eigenverantwortlich und nicht von Kostenträgern oder anderen Playern fremdbestimmt regelt, ist der Garant für eine gute Versorgung. Daher sollte sie auch dringend als Ziel gesundheitspolitischer Maßnahmen und Entscheidungen definiert werden“, ergänzt Sigl-Lehner. Auch die berufliche Selbstverwaltung, für die die VdPB stehe, brauche diesen Rückhalt der verantwortlichen Politik. „Es lässt sich allerdings schon jetzt festhalten, dass ein Weg zur Selbstverwaltung der Profession Pflege jenseits von Pflichtmitgliedschaft und -beiträgen zwar ungewöhnlich, gleichwohl aber durchaus erfolgreich ist. Wir leisten bereits vielfältige Sacharbeit, ohne gegen Widerstände unserer Mitglieder kämpfen zu müssen und sind damit natürlich auch effektiv.“

Der durch den Freistaat Bayern eingeschlagene Weg, mit der Vereinigung der Pflegenden ein Organ der Selbstverwaltung einzurichten, zeigt nach Ansicht der VdPB, wie pflegeberufliche Selbstverwaltung nachhaltig etabliert werden kann, ohne dass dies zu irreparablen Verwerfungen und Streit innerhalb der Berufsgruppe der Pflegenden führt. Für Schleswig-Holstein ist das Scheitern der Selbstverwaltung ein herber Rückschlag für die Profession Pflege.

 

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde.  Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

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Georg Sigl-Lehner

Präsident der VdPB, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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