Das digitale Meldeportal für Immunitätsnachweise in Bayern ist online. Rechtzeitig vor Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist das Meldeportal für alle betroffenen Einrichtungen in Bayern zugänglich. Über das Portal können die Einrichtungen ihre Benachrichtigungen bayernweit rechts- und datenschutzsicher auf digitalem Weg unkompliziert an die Gesundheitsämter übermitteln. Wichtig ist dabei nur, dass die Einrichtungen über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, das unter www.das-unternehmenskonto.de beantragt werden kann. Einrichtungen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, sind ab dem 16. März verpflichtet, das Gesundheitsamt über dort tätige Personen zu benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinische Kontraindikation vorgelegt haben.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek wies im Zusammenhang mit der Live-Schaltung des Portals darauf hin: „Bayern setzt bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf eine pragmatische Umsetzung mit Augenmaß. Wir haben die Gesundheitsämter angewiesen, den betroffenen Bestandskräften zunächst die Möglichkeit zu geben, eine Impfberatung wahrzunehmen und sich noch impfen zu lassen. Unser Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen.”
Das digitale Meldeportal für Bayern ist erreichbar unter www.impfpflicht-meldung.bayern.de.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
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