Das Pflegendenvereinigungsgesetz, die rechtliche Grundlage also, auf der die VdPB gegründet wurde, sieht die Einrichtung eines Beirats vor. Der Beirat berät die Delegierten in Fragen zur Fort- und Weiterbildung, sein Votum ist zwar gegebenenfalls bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen, entscheidungsberechtigt ist der Beirat jedoch nicht. Vier der insgesamt acht Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen werden von den Verbänden der Träger von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern entsendet, vier weitere Mitglieder werden von den VdPB-Delegierten gewählt.
Das Gesundheits- und Pflegeministerium hatte schon vor der Delegiertenversammlung im Juni als Vorsitzenden des Beirats Prof. Dr. Markus Witzmann bestellt. Auch die von den Verbänden entsendeten Beiratsmitglieder standen fest. In der Online-Delegiertenversammlung der VdPB wurden als Mitglieder des Beirats Hans-Joachim Bonatz aus Aschaffenburg, Prof. Dr. Matthias Drossel aus Bamberg, Seija Knorr-Köning aus München und Stefanie Lindemeieraus Schwabach von den Delegierten gewählt. Zu den Stellvertretenden Beiratsmitgliedern, beziehungsweise Ersatzmitglieder, wurden Gerd Dielmann aus Berlin, Susanne Hofmann aus Windach, Richard Kaltenhauser aus Griesbach und Lambert Müller aus Kempten gewählt.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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