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VdPB zu Gast bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Zum zweiten Mal innerhalb von acht Tagen zog es die VdPB nach Berlin. Auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nahm Bernhard Krautz, bei der VdPB verantwortlich für die Professionsentwicklung, am Dienstag, den 19. Dezember, in Berlin an einem Fachgespräch teil, bei dem die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministers für ein Pflegekompetenzgesetz vorgestellt wurden. Neben zahlreichen anderen Vertreterinnen und Vertretern pflegerischer Berufsverbände und Selbstverwaltungen, Pflegewissenschaft und Hochschulen sowie Leistungserbringern und Kostenträgern vor Ort hatten sich außerdem von der VdPB Präsident Georg Sigl-Lehner und Geschäftsführer Michael Wittmann online zugeschaltet. Ebenfalls vor Ort war VdPB-Justiziar Thomas Klie, der als Einzelsachverständiger geladen war.

In seiner Vorstellung der insgesamt 17 Eckpunkte skizzierte Minister Lauterbach die Grundgedanken des Gesetzesvorhabens. Die zentralen Ziele liegen darin, die Kompetenzen der beruflich Pflegenden stärker und effizienter zu nutzen, um dadurch die Pflege- und Gesundheitsversorgung langfristig sichern zu können. Dafür sollen einerseits die formalen Befugnisse von Pflegefachpersonen ausgeweitet werden, etwa im Bereich der Heilkundeausübung und der Verordnungsbefugnisse. Außerdem sollen aber auch die steuernden Aufgaben der Pflege besser und breiter genutzt werden, etwa durch einen klaren Anspruch auf Pflegeprozesssteuerung und die modellhafte Erprobung einer Pflegebegutachtung unmittelbar durch Pflegefachpersonen.

Bemerkenswert ist, dass die Eckpunkte explizit darauf ausgerichtet sind, insbesondere für beruflich qualifizierte Pflegende die Befugnisse deutlich zu erweitern. Einige der vorgestellten Maßnahmen sind jedoch auch darauf ausgerichtet, die Berufsrollen akademisch qualifizierter Pflegender in Richtung internationaler Konzepte wie „Advanced Practice Nurses“ zu entwickeln und zu etablieren. Deutlich erkennbar ist zudem die Absicht, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden und so echte Qualitätsverbesserungen für die Patienten und gleichzeitig ein breiteres eigenverantwortliches Handlungsfeld für die Pflege zu schaffen. Das soll sowohl in ambulanter und stationärer Pflege wie auch im Krankenhaus gelten.

In der anschließenden Diskussion wurde die Konzeption einhellig positiv bewertet. Denn damit erfolgt endlich der längst überfällige Schritt, die Befugnisse von Pflegefachperson den zuvor erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten anzupassen. Die Eckpunkte zeigen zudem das deutliche Bemühen, das Profil der Pflege in Deutschland endlich auch international anschlussfähig zu machen. Als einer der wenigen kritischen Punkte wurde eine Aussage zu Finanzierungs- und Vergütungsfragen angemahnt. Lauterbach erwiderte, man habe in diesem ersten Eckpunktepapier bewusst zunächst nur die Frage der sinnvollen Nutzung der beruflichen Kompetenzen in den Blick genommen. Gleichzeitig rief er zu schriftlichen Stellungnahmen und weiteren Vorschlägen auf, die zeitnah bearbeitet werden sollen. Denn die weitere Ausarbeitung des Gesetzes soll so bald wie möglich erfolgen.

Insgesamt war die Veranstaltung von großer Innovationsbereitschaft und dem deutlich spürbaren Willen geprägt, das Gesetzesvorhaben mit der Berufsgruppe Pflege und allen weiteren relevanten Partnern zu entwickeln. In diesem Sinne wird sich die VdPB mit den Inhalten des Fachgesprächs intensiv auseinandersetzen und sich konstruktiv in die weitere Ausgestaltung des Gesetzes einbringen.

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Georg Sigl-Lehner

Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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