Allgemeine Impfpflicht nach wie vor alternativlos / Einrichtungsbezogener Immunitätsnachweis ist falsches Signal / Maßnahmen in Einrichtungen schon jetzt wirksamer Infektionsschutz / Unangemessener bürokratischer Aufwand, der aktuelle Personalnot nicht berücksichtigt
München, 17.01.2022 – Bereits im November hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sich dezidiert gegen eine einrichtungs- oder berufsbezogene Impfpflicht ausgesprochen und stattdessen in einem Positionspapier eine allgemeine Impfpflicht als notwendige Maßnahme zur Bewältigung der Pandemie gefordert. Jetzt bezieht die VdPB mit einem erneuten Positionspapier auch explizit Stellung zu der inzwischen beschlossenen De-facto-Impfpflicht in Form des vom 15.03.2022 an verpflichtend zu erbringenden Immunitätsnachweis für Mitarbeitende in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege sowie der Behindertenhilfe. Die VdPB fordert die Aussetzung der entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz.
„Wir haben schon im November die einrichtungsbezogene Impfpflicht für ein falsches Signal gehalten, unter anderem weil sie überhaupt keinen Beitrag zur nachhaltigen Bewältigung der Covid-19-Pandemie leisten kann. Die Rückmeldungen aus der Berufsgruppe haben uns in dieser Haltung bestätigt, denn auch bei der großen Mehrheit der Beschäftigten, die geimpft und meist auch schon geboostert ist, kommt diese Art der Impfpflicht nicht gut an, weil sie als Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens verstanden wird“, erläutert Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, und ergänzt: „Gerade die Gesundheitsberufe zeigen doch seit vielen Jahren, dass sie über Expertise im Infektionsschutz verfügen – die strengen Hygieneregime in Kliniken und Pflegeeinrichtungen machen nicht erst seit Covid-19 vor, wie es geht. Sie sind maßgeblich daran beteiligt, dass sich aggressive Erreger wie beispielsweise MRSA oder Tuberkulose eben nicht unkontrolliert verbreiten.“ Daher halte man es auch nicht für verhältnismäßig, ausgerechnet jene mit einer Impfpflicht zu belegen, die ohnehin schon einen wesentlichen Beitrag leisten, der zudem durch den sehr hohen Aufwand der Tests im gesamten Einrichtungsumfeld um einen wichtigen Baustein ergänzt wird.
„Auch wenn wir davon absehen, was durch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auf die Gesundheitsämter an zusätzlicher Arbeit und bürokratischem Aufwand zukommt, ist fraglich, wie die Einrichtungen selbst den erneuten Mehraufwand durch die Nachweispflicht verkraften sollen. Zumal wir davon ausgehen, dass die Dynamik der Omikronwelle, an deren Anfang wir ja jetzt erst stehen, in die ohnehin dünne Personaldecke noch einmal weitere Löcher reißen wird“, befürchtet Sigl-Lehner. Die brisante Personalnot in den Gesundheitsberufen und speziell in der Pflege bliebe in dem gesamten Konzept des einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweises vollkommen unberücksichtigt.
„Wir appellieren mit unserem Positionspapier an die Politik, und zwar nicht nur im Interesse unserer Berufsgruppe, die in der Impfpflicht vor allem einen Mangel an so häufig versprochener Wertschätzung und ein klares Misstrauensvotum sieht, sondern auch im Interesse der Versorgungssicherheit: Setzen Sie den einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis aus und sorgen schnellstmöglich für eine rechtssichere allgemeine Impfpflicht als Ausweg aus der Pandemie!“, fordert der VdPB-Präsident abschließend.
Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format
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Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.
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