Positionspapier zur allgemeinen Impfpflicht veröffentlicht / Partielle Impfpflicht weder begründbar noch hilfreich bei Eindämmung des Infektionsgeschehens / Allgemeine Impfpflicht als Signal der Solidarität zu den Gesundheitsfachberufen
München, 18.11.2021 – Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat sich bereits zu Beginn der Impfkampagne in der gegenwärtigen Corona-Pandemie entschieden gegen eine Impfpflicht für Pflegende ausgesprochen. In der aktuell hochdramatischen Lage mit geradezu explodierenden Inzidenzen insbesondere in Bayern hält die VdPB die immer lauter werdenden Rufe nach einer berufsbezogenen Impfpflicht für nicht zielführend und fordert stattdessen eine allgemeine Impfpflicht. In einem jetzt veröffentlichten Positionspapier bezieht die VdPB ausdrücklich Stellung zu dieser Frage und ruft die politisch Verantwortlichen zu raschem Handeln auf.
„Die Lage in den Intensivstationen des Freistaats ist ebenso bedenklich wie die erneut rapide steigende Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Um die Dynamik des Infektionsgeschehens nachhaltig zu bremsen und so für eine Entspannung der Lage zu sorgen, ist jetzt schnelles Handeln erforderlich. Eine auf bestimmte Berufsgruppen oder Einrichtungen bezogene Impfpflicht wäre überhaupt kein hinreichender Beitrag, um die Pandemie einzudämmen“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. „Wir haben zudem erhebliche Bedenken, dass sich eine Impfpflicht beispielsweise für Gesundheitsfachberufe rechtlich wasserdicht begründen ließe. Warum sollten bestimmte Berufsgruppen einen tiefen Einschnitt in ihre verfassungsmäßigen Grundrechte akzeptieren, wenn das der Gesamtbevölkerung nicht zuzumuten wäre? Wir stehen heute schon vor der teils absurden Situation, dass geimpfte Pflegefachpersonen ihre ganze Kraft darauf verwenden, das Leben von Ungeimpften, auch von erklärten Impfgegnern zu retten.“ Da es auch in anderen Fällen wie bei den Pocken bereits eine allgemeine Impfpflicht gegeben habe, teilt die VdPB die vielfach geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine allgemeine Impfpflicht nicht.
Da nach heutigem Kenntnisstand eine vollständige Impfung vor allem vor einem schweren Verlauf schütze und eine Boosterimpfung diesen Schutz noch einmal um ein Vielfaches erhöhe, sehe die VdPB als einzigen Weg aus der Krise die allgemeine Impfpflicht, erläutert Sigl-Lehner. Man habe sich erst nach ausführlicher juristischer Beratung zu dieser Forderung entschlossen. Dahinter stehe jedoch eine weitere, ebenfalls ausgesprochen wichtige Begründung: „Die beruflich Pflegenden sind seit fast zwei Jahren in allen Einsatzbereichen maximal gefordert und haben sich ihrer Aufgabe mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein trotzdem tagtäglich wieder gestellt. Die erneute Be- und Überlastung, die zu einem großen Teil auch schlichtweg auf Unvernunft beruht, ist ihnen nicht mehr zuzumuten. Wenn die politisch Verantwortlichen jetzt unserer Forderung folgen und sich für eine allgemeine Impfpflicht entscheiden, ist das auch ein deutliches Signal der Solidarität mit den Gesundheitsfachberufen“, appelliert Georg Sigl-Lehner.
Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format
Das VdPB-Positionspapier zur allgemeinen Impfpflicht
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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