Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) hat in Zusammenarbeit mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben, an dem die VdPB maßgeblich beteiligt ist, eine umfangreiche Veröffentlichung zur pflegerechtlichen und -wissenschaftlichen Profilierung der Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen, wie sie im Pflegeberufegesetz seit 2020 definiert sind, herausgegeben. Festgelegt ist im Pflegeberufegesetz erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Patientinnen und Patienten und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist allerdings, dass das Vorbehaltsrecht noch weithin unbekannt ist, und sich außerdem kaum jemand daran hält. Das soll sich nun ändern!
Auch nach über vier Jahren Pflegeberufegesetz scheinen im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben unzählige Fragen nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne. Die brandneue Publikation eines Autor*innenkollektivs, das aus den Mitgliedern des Think Tanks Vorbehaltsaufgaben sowie weiteren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis besteht, bietet eine juristische und pflegewissenschaftliche Einordnung der Vorbehaltsaufgaben, die auch im Kontext des geplanten Pflegekompetenzgesetzes als wichtiger Beitrag zum Diskurs im Rahmen der Professionsentwicklung zu verstehen ist. „Unsere Veröffentlichung skizziert und problematisiert die unterschiedlichen Implikationen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren und Versorgungsbereiche der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit sich bringen. In dieser Breite kann das ein Gesetz allein nicht leisten, da sind Pflegewissenschaft, Pflegerecht und Pflegepraxis gleichermaßen gefordert. All diese Bereiche bilden wir in unserem Autorenkollektiv ab und hoffen, dass die von uns vorgenommene Profilierung zur weiteren Diskussion einlädt und die so wichtige Professionalisierung der beruflichen Pflege befördert“, erklärt Prof. Dr. Inge Eberl, Vorsitzende der DGP.
Die Handreichung erscheint just zu einem Zeitpunkt, in dem das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Pflegekompetenzgesetz Konturen annimmt. „Die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben kann mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, gar nicht groß genug bewertet werden“, betont Prof. Dr. Thomas Klie, Justiziar der VdPB und Mitglied des Think Tanks Vorbehaltsaufgaben. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es zukünftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen. Das aktuell in Arbeit befindliche Pflegekompetenzgesetz greife dieses Anliegen in ermutigender Weise auf, so die Autor:innen.
Die Handreichung trägt den Titel „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung und steht auf der Website der DGP kostenlos zum Download zur Verfügung.
Informationen und Kontakt zum Think Tank Vorbehaltsaufgaben sind unter www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de zu erhalten.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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