Gute Nachrichten für Praxisanleitende in der Pflege: Für innovative Praxisanleitungskonzepte stellt der Freistaat eine stattliche Förderung in Aussicht. Von April an kann der sogenannte Praxisanleiterbonus beim Landesamt für Pflege (LfP) beantragt werden, ausgezahlt wird er nach Bewilligung. Wie das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) unlängst gemeldet hat, wird die Förderung nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen vergeben – der Bonus für Praxisanleitende beläuft sich auf 10.000 Euro pro Konzept. Insgesamt stehen in dem Projekt 1,8 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Das Programm wird auf Beschluss des Bayerischen Landtags aufgelegt.
Gesucht werden Konzepte, die sowohl in geplanten und strukturierten als auch in spontanen Anleitungssituationen umsetzbar sind. Es ist beabsichtigt, die geförderten Praxisanleitungskonzepte zu veröffentlichen. Im Ministerium baut man auf eine flächendeckende Verbesserung der Praxisanleitung über alle Versorgungsbereiche hinweg durch den Impuls, den die Förderung in dieser Höhe bewirken kann. Das Ziel der innovativen Konzepte sollte stets die optimale Förderung und Entwicklung der Kompetenzen der Auszubildenden sein. Die Konzepte können ab sofort entwickelt und in der Praxis implementiert werden, beantragen kann man die Förderung allerdings erst ab April.
Das LfP stellt jedoch schon heute auf seiner Website einen Leitfaden zur Entwicklung von Praxisanleitungskonzepten sowie die zur Einreichung notwendigen Formulare und weitere Informationen zur Verfügung. Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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