Die 2. Delegiertenwahl in der Geschichte der VdPB ist abgeschlossen. Das Ergebnis wurde offiziell vom Wahllausschuss bekannt gegeben und die Delegierten bereits fristgerecht zur ersten Versammlung dieser Wahlperiode eingeladen. Von den insgesamt 100 Delegierten sind 15 von drei verschiedenen Gewerkschaften entsendet und 85 in einem aufwendigen Briefwahl-Verfahren gewählt worden. Dabei hatten über 200 VdPB-Mitglieder für das Delegiertenamt kandidiert und sich zur Wahl gestellt.
Die vollständige Liste der VdPB-Delegierten der 2. Wahlperiode, die ihr Amt antreten wollen, steht hier zum Download zur Verfügung.
Seit unsere Mitgliederzahl im Jahr 2020 den ersten 1.000-Meilenstein erreicht hat, gibt es bei der VdPB von den Mitgliedern gewählte Delegierte, die für die Vereinigung eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle sowohl in der Binnenstruktur als auch in der Außendarstellung wahrnehmen. Bei der Delegiertenversammlung, die am 27. Juni 2024 in Nürnberg stattfinden wird, werden die Delegierten aus ihrer Mitte ein neues Präsidium und einen neuen Vorstand wählen, da auch deren erste Legislaturperiode endet. VdPB-Mitglieder haben laut aktueller Wahlordnung das Recht, für diese Vorstandswahlen aus der Delegiertenversammlung Kandidierende vorzuschlagen. Ein entsprechendes Anschreiben werden alle VdPB-Mitglieder in Kürze erhalten. Selbstverständlich können die Delegierten auch selbst ihre Kandidatur für die zu besetzenden Ämter verkünden.
Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und die bayerische Landesregierung hatten bereits vor der Landtagswahl im vergangenen Jahr eine Novellierung des Pflegendenvereinigungsgesetzes auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz sieht eine neue Zusammensetzung der Delegiertenversammlung ebenso vor wie zum Teil weitreichende Erweiterungen der Aufgaben der VdPB. Mit Blick auf die zu erwartende neue Rechtslage sollte die Delegiertenwahl bereits auf der Basis des novellierten Gesetzes stattfinden. Im Gesetzgebungsprozess kam es jedoch mehrfach zu unerwarteten Verzögerungen. Ein weiterer Aufschub der Delegiertenwahl sowie der anschließenden Wahl des Gesamtvorstands war nicht mehr rechtssicher möglich. Aus diesem Grund wurde auf der Grundlage der immer noch geltenden Gesetzeslage eine Wahl zur Delegiertenversammlung durchgeführt.
Durch die zu erwartende Gesetzesnovellierung ergibt sich für das Präsidium, den Vorstand und die Delegiertenversammlung der Auftrag, den Veränderungsprozess mitzugestalten und wesentliche Weichen für die Zukunft zu stellen. Spannende Aufgaben, die auf die künftigen Delegierten sowie Präsidium und Vorstand warten!
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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