Startseite » Dritter Gutachtertag der VdPB sieht Handlungsbedarf

Dritter Gutachtertag der VdPB sieht Handlungsbedarf

Dritter Gutachtertag der VdPB fordert Verankerung von Pflegesachverständigen im Prozessrecht!

Schon zum dritten Mal hatte die VdPB zum Gutachtertag für Pflegesachverständige nach München eingeladen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus fünf Bundesländern waren angereist, um die Rolle von Pflegefachpersonen als Sachverständige zu diskutieren. Der Gutachtertag hat sich zur Plattform des Erfahrungsaustausches von Pflegesachverständigen entwickelt. Auf der Agenda stand auch das Pflegekompetenzgesetz, das aktuell vom Bundesgesundheitsministerium vorbereitet wird. Dr. Bernhard Opolony aus dem bayerischen Gesundheitsministerium stellte seine überwiegend positive Einschätzung zu dem Gesetzesvorhaben vor. Am Ende des Gutachtertags ging es vor allem um die Verankerung von Pflegesachverständigen im Prozessrecht, dafür stellte der Justiziar der VdPB, Prof. Dr. Thomas Klie, die bereits dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Änderungsvorschläge zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) und zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG ) vor.

Die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben gelte es auch bei der Bestellung der Sachverständigen im sozialgerichtlichen aber auch im familien- und betreuungsgerichtlichen Verfahren sicherzustellen und gesetzlich zu verankern. Viele Gerichte bestellen weiterhin nur Medizinerinnen und Mediziner als Sachverständige, wenn es etwa um die Pflegebegutachtung oder um Haftungsfragen im Zusammenhang mit pflegerischen Verantwortungsbereichen geht. Gleiches gilt für die Beurteilung der Erforderlichkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Auch hier geht es insbesondere im Langzeitpflegebereich weitgehend um eine pflegefachliche Einschätzung. Die Gesetzeslage sieht regelhaft die Bestellung von Medizinerinnen und Medizinern als Sachverständige vor. Das müsse sich ändern. Klie stellte entsprechende Regelungsvorschläge vor und zur Diskussion. Einstimmig unterstütze der dritte bayerische Gutachtertag für Pflegesachverständige diese Forderung. Das Pflegekompetenzgesetz solle nicht nur wie vorgesehen das Pflegeberufegesetz weiterentwickeln und pflegefachliche Kernaufgaben im Leistungsrecht der Kranken- und Pflegeversicherung vorsehen, sondern auch die Rolle der Pflegesachverständigen im Prozessrecht absichern.

VdPB-Geschäftsführer Michael Wittmann zog insgesamt eine positive Bilanz des Gutachtertags. Auch er knüpft wie Christiane Lehmacher-Dubberke vom Medizinischen Dienst Bayern große Erwartungen an das Pflegekompetenzgesetz, das hoffentlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Damit verbinden sich allerdings eine Reihe von Umsetzungsfragen, bei denen es auch um Umverteilung von Ressourcen geht. Voraussetzung ist die Bereitschaft von Pflegefachpersonen, Ja zur Verantwortung zu sagen und sich auch politisch zu Wort zu melden.

Jetzt beitreten
Newsletter - interner Link

Wir bleiben dran!

Aktuelles, Wichtiges und Interessantes aus der VdPB und der Pflege in Bayern, aus Wissenschaft und Berufsrecht.

Newsletter abonnieren.

Videostatement der VdPB-Botschafter

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Georg Sigl-Lehner

Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

Kontakt

Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
E-Mail schreiben

nach oben
Jetzt beitreten Stoerer schliessen