Ideen zu Pflegebudget und zur PPR 2.0 nach Einschätzung der VdPB massiver gesundheitspolitischer Rückschritt mit dramatischen Folgen für die pflegerische Akutversorgung / Vorschläge für die Berufsgruppe nicht akzeptabel / Unklare Herkunft und zweifelhafter Weg der Vorschläge in die politische Diskussion schädlich für offene Debatte
München, 25.06.2026 – Ein Papier unklarer Herkunft und mit brisanten Vorschlägen zum Pflegebudget, zur PPR 2.0 und den Pflegepersonaluntergrenzen hat die bundesweite Diskussion um die Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen erneut angefacht. Die offenbar angedachte gleichzeitige Abschaffung des Pflegebudgets und der PPR 2.0 – dem Instrument zur Personalbemessung, das trotz langer Vorbereitungsphase immer noch nicht zur verbindlichen Umsetzung „scharfgeschaltet“ wurde – stellt nach Ansicht der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) einen massiven und gefährlichen Rückschritt in die pflegepolitische Vorzeit dar. Die VdPB fürchtet dramatische Folgen für die pflegerische Akutversorgung, sollten die Ideen dieses Papiers am Ende in Gesetzestexte gegossen werden.
„Das Papier, von dem zunächst völlig unklar war, ob es aus dem Bundesgesundheitsministerium oder aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion kommt und wer es in Umlauf gebracht hat, ist eine Bankrotterklärung der Berliner Politik. Wir können nur energisch und eindringlich davor warnen, die im Papier genannten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Über viele Jahre mühselig entwickelte Instrumente zur Bewältigung eines riskanten Personalmangels in der Pflege und zur Entlastung des Personals würden mit einem Federstrich zunichte gemacht“, fürchtet Michael Wetterich, Vizepräsident der VdPB, und ergänzt: „Immer wieder wird aus beruflich Pflegenden ein reiner Kostenfaktor, der nach Umsetzung dieser für uns nicht akzeptablen Ideen den Kliniken als reines Einsparpotenzial dienen wird. Ein für Patientinnen und Patienten gefährlicher Personalschlüssel ist die Folge. Wir brauchen auch keine neuen Studien dazu, es ist längst wissenschaftlich belegt, dass die pflegerische Versorgung signifikant schlechter wird und die Patientensicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn eine Grenze unterschritten wird. Beruflich Pflegende dürfen nicht einfach zur kaufmännischen Verfügungsmasse werden. Konstruktive Alternativen, mit denen das verhindert werden könnte, bietet das Papier auch nicht – das spricht von einer ziemlichen Visionslosigkeit, die angesichts der Herausforderung schon erschütternd ist.“
Bei der VdPB wundert man sich zudem über den Stil, mit dem offenbar ernst gemeinte Vorschläge in die politische Debatte eingebracht wurden. Ein Papier, das keinen Absender trägt und auf sonderbaren Wegen geleakt wurde, aber auf dem Hauptstadtkongress von einer Vertreterin des Gesundheitsministeriums als Diskussionsgrundlage bezeichnet wurde, hält die VdPB nicht für einen akzeptablen Weg, um einen partnerschaftlichen Entwicklungsprozess weitreichender Reformen gemeinsam mit den betreffenden Akteuren zu beginnen. „Als Mitglied des Deutschen Pflegerats unterstützen wir auch dessen energische Verurteilung des politischen Verfahrens, das wir wie der DPR als nicht hinnehmbar empfinden“, kritisiert Wetterich und betont abschließend: „Die vom DPR formulierte Forderung eines umgehenden Kurswechsels unterstützen wir ebenfalls vollumfänglich.“
Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetzes gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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