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VdPB: Pflegekompetenzgesetz öffnet Tür für Entwicklungen – der Weg ist jedoch noch weit

VdPB vom Bundesgesundheitsministerium zur Stellungnahme aufgefordert / Erweiterung der Befugnisse der Profession Pflege längst überfällig / VdPB fordert stärkere Einbindung der Berufsgruppe in künftige Verhandlungen

München, 23.09.2024 – Mit der Feststellung, dass die Profession Pflege hierzulande mehr kann, als sie darf, präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Dezember 2023 Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz. Jetzt legte das Ministerium einen Referentenentwurf dazu vor, in dem aus Sicht der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) wichtige Schritte zu kompetenzgerechten Befugnissen angelegt sind. Gleichzeitig sieht die VdPB, die zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, die Notwendigkeit deutlicher Nachbesserungen.

Der vorgelegte Referentenentwurf zeigt nach Ansicht der VdPB Potenzial zur längst überfälligen Aufwertung der Profession Pflege und zur Erweiterung ihres Kompetenzbereichs. Die inhaltliche Präzisierung, formale Stärkung und leistungsrechtliche Abbildung der Vorbehaltsaufgaben sind ein äußerst positiver Aspekt des Entwurfs. Darüber hinaus ist die eindeutige Feststellung, dass Pflegefachpersonen grundsätzlich heilkundlich tätig werden dürfen, ein wichtiges Novum. „Das Thema Heilkundeausübung sorgt in der Praxis immer wieder für Probleme, weil die heilkundlichen Kompetenzen von Pflegenden nicht anerkannt werden. Daher ist es durchaus beachtlich, dass nun explizit die selbstständige Heilkundeausübung als Bestandteil des Berufsbilds Pflege hinterlegt wird“, erkennt VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder an. „Positiv bewerten wir zudem, dass der Minister Wort gehalten hat und die Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung abgeschafft, die Bindung heilkundlicher Tätigkeiten an einzelne Versorgungsfelder aufgehoben und die Qualifizierungswege für heilkundliche Leistungen erweitert werden.“, so Weidenfelder weiter, gibt jedoch zu bedenken, dass mit zusätzlichen Aufgaben und dem Mehr an Verantwortung auch der Personalbedarf steige.

Höchst kritisch sieht die VdPB zudem, dass die Ausgestaltung der erweiterten heilkundlichen Leistungen weitgehend der Systematik der alten Regelungen zu den Modellvorhaben folgt. „Die Aushandlung von Rahmenverträgen durch die Selbstverwaltung, ohne maßgebliche Mitwirkung der Pflege, hat ja gerade zu unsachgemäßen Anforderungen geführt – und ist damit für das Scheitern von Modellvorhaben wesentlich mitverantwortlich,“ kritisiert die VdPB-Präsidentin. Mit den nun vorgesehenen Regelungen wird der Profession erneut die aktive Mitwirkung verwehrt und lediglich eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. „Wir halten das schlichtweg für widersinnig! Denn die Vorbehaltsaufgaben sollen – zu Recht – explizit in den heilkundlichen Leistungen abgebildet werden. Wie das funktionieren soll, wenn die davon Betroffenen nicht mit am Tisch sitzen, wenn über diese Leistungen verhandelt wird, erschließt sich uns nicht“, stellt Weidenfelder klar und fügt hinzu: „Hier muss der Minister zwingend nachbessern. Wir fordern die aktive Beteiligung der Profession Pflege bei den Verhandlungen dieser Rahmenverträgen nachdrücklich ein!“

Offen lässt der Gesetzentwurf außerdem, wer die Profession überhaupt in der Debatte vertreten kann. Der Entwurf spricht von „maßgeblichen“ Organisationen, ohne dafür Kriterien zu benennen. Die VdPB hält zentrale Fragen zur Berufsausübung sowie zur Fort- und Weiterbildung für relevante Aspekte, weswegen die existierenden Selbstverwaltungsorgane der Profession Pflege zu beteiligen sind. Folglich muss auch die VdPB selbst in diesen Prozess zwingend mit einbezogen werden.

Die VdPB-Präsidentin betont abschließend: „Wir schätzen die Bemühungen von Minister Lauterbach, die Kompetenzen und Befugnisse der Profession Pflege auszuweiten, und erkennen das an. Sein dazu vorgelegtes Eckpunktepapier hat dementsprechend hohe Erwartungen geweckt. Dahinter bleibt der Referentenentwurf leider in verschiedenen Punkten deutlich zurück. Wir sind uns aber darüber im Klaren, dass es sich bei dem Pflegekompetenzgesetz um ein ambitioniertes Projekt handelt, das die Interessen vieler anderer Akteure im Gesundheitswesen berührt. Für uns ist der Entwurf zunächst mal ein positiver Schritt und es gilt jetzt, diesen Entwurf unter intensiver Beteiligung der Profession abzurunden. Wir stehen dafür selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung.“

 

Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format

 

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Seit Juni 2024 ist Kathrin Weidenfelder Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.

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Georg Sigl-Lehner

Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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