Das Pflegeberufegesetz stellt eindeutig fest, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer Verantwortung für die Pflegeprozess-Steuerung pflegerische Interventionen oder einzelne Tätigkeiten an andere Personen übertragen können. Denn die Steuerung bedeutet keineswegs, alle geplanten pflegerischen Maßnahmen selbst übernehmen zu müssen. Wenn sich eine Pflegefachperson davon überzeugt hat, dass beispielsweise eine Assistenzperson die Fähigkeiten hat, eine bestimmte Intervention durchzuführen, kann sie ihr diese auch übertragen. Das ändert jedoch nichts daran, dass sie die Verantwortung für die sachgemäße Ausführung trägt. Doch was bedeutet das letztendlich für die Steuerung des Pflegeprozesses? Und wie bereitet man Auszubildende darauf vor, Aufgaben an andere zu übertragen und sich der Gesamtverantwortung dennoch bewusst zu sein?
Datum: Dienstag, 20. Oktober 2026, von 15:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Online – folgen Sie dem Veranstaltungslink weiter unten
Referent: Bernhard Krautz
Ansprechpartner: Frederik Izquierdo
Telefon: 089 5419985-18
Wir möchten Ihnen heute einen Überblick über die zentralen gesetzlichen Bestimmungen sowie die im Pflegeberufegesetz definierten Rahmenbedingungen für die Übertragung von Aufgaben geben. Zugleich geben wir Ihnen die Möglichkeit, didaktische und methodische Impulse zu Gestaltung von entsprechenden Anleitesituationen zu diskutieren.
Wir bieten Ihnen in dieser Veranstaltung eine kompakte und nachvollziehbare Information zur Übertragung von Aufgaben. Und natürlich bleibt wie immer auch genug Zeit und Raum für Ihre Fragen. Nutzen Sie dieses Angebot zur sachlichen und objektiven Information – wir freuen uns auf Sie!
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Klicken Sie auf den Link, um an der Online-Veranstaltung teilzunehmen:
https://us06web.zoom.us/j/84115426187?pwd=F0Cb9NCAqIKNCT4qftLsD1Q6ihg0Qt.1
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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