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Aktuelles von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Start des Berufsregisters für alle bayerischen Pflegefachpersonen
Am 01. Juni 2025 war es endlich so weit: Nach langer Vorbereitungszeit ist das Berufsregister der VdPB gestartet. Seitdem haben alle bayerischen Pflegefachpersonen die Möglichkeit, sich zu registrieren! Die Profession Pflege hat viele Jahrzehnte genau darauf gewartet. Mit dem Berufsregister der VdPB erhalten Pflegefachpersonen erstmals die Möglichkeit, ihre erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen sichtbar zu machen. So kann das Berufsregister zum Beispiel mit Blick auf die Vorbehaltsaufgaben einen großen Unterschied machen. Darüber hinaus kann es den Umgang mit dem hinlänglich bekannten und sich stetig verschärfenden Pflegepersonalmangel entscheidend verändern, wenn die Profession durch eine fundierte Datenbasis Antworten auf drängende Fragen liefern kann: Wo werden künftig wie viele Pflegefachpersonen mit welchen Qualifikationen wann benötigt? Welche Aus- und Weiterbildungsangebote und -kapazitäten werden dafür benötigt? Und welche Folgen hat es, wenn der Mangel nicht behoben wird? Der bayerische Gesetzgeber hat nicht nur bayerische Pflegefachpersonen dazu verpflichtet, sich ins Berufsregister einzutragen. Er hat außerdem die Aufgabe, das Berufsregister zu führen, ganz bewusst in die Hände der VdPB und damit in die der Profession selbst gelegt. Das ist die Chance für die Pflege ... - für mehr Sichtbarkeit
- für mehr Perspektive
- für mehr Unterstützung
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Start des bayerischen Berufsregisters für Pflegefachpersonen
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Lang ersehnt und endlich ist es so weit! Das bayerische Berufsregister für Pflegefachpersonen ist gestartet. Das Berufsregister der VdPB bietet bayerischen Pflegefachpersonen erstmals die Möglichkeit, ihre Qualifikationen und Kompetenzen an einem Ort zentral selbst zu erfassen und dadurch sichtbar zu machen. Dies kann zu einer Aufwertung der Profession Pflege führen, nicht nur gesellschaftlich, sondern auch politisch …
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... mehr Sichtbarkeit
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Sie können zum ersten Mal Ihre Qualifikationen und Weiterbildungen zentral erfassen – das stärkt Ihre berufliche Identität sowie die öffentliche und politische Wahrnehmung des Berufs.
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... mehr Perspektive
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Die Daten helfen, Qualifikationsbedarfe schneller zu erkennen. So kann auf die Bereitstellung von Fort- und Weiterbildungen gezielt hingewirkt werden – zum Beispiel in der Intensivpflege.
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... mehr Unterstützung
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Das Berufsregister legt die Basis für eine frühzeitige Erkennung von Personalmangel und Versorgungslücken. Dadurch können schneller geeignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Dies kann dabei unterstützen, den Arbeitsalltag der Pflegefachpersonen in Zukunft professioneller zu gestalten.
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Wer darf sich registrieren?
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Wer unterliegt überhaupt der Registrierungspflicht? Alle in Bayern tätigen Pflegefachpersonen, die eine dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachperson oder ein primärqualifizierendes Studium in der Pflege absolviert und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung haben, dürfen sich registrieren. Sie sind unsicher, ob Sie dazugehören? Auf unserer Website gibt es eine Entscheidungshilfe, die Sie unterstützt.
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Wie genau funktioniert die Registrierung?
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Die Registrierung läuft in mehreren Schritten ab: 1. Online eintragen. 2. Link in der E-Mail klicken, um Registrierung zu bestätigen. 3. Mit den zugesendeten Anmeldedaten im Benutzerkonto einloggen. 4. Innerhalb von sechs Wochen Daten und Qualifikationen ergänzen und Registrierung so vervollständigen.
Noch Fragen offen? Werfen Sie einen Blick in unser Video oder in unsere Anleitung!
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Sie möchten über das neue Berufsregister informieren – in Ihrer Einrichtung, Ihrem Team oder online?
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Auf unserer Berufsregister-Website gibt es eine Übersicht an Materialien, die Sie verwenden können, um das Berufsregister zu bewerben. Die Materialien stehen Ihnen nicht nur digital zur Verfügung, Sie können auch kostenfrei gedrucktes Informationsmaterial bestellen, um es in Ihrer Klinik oder Einrichtung zu verteilen.
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Noch Fragen?
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Haben Sie noch Fragen zum Berufsregister? Wir haben auf der Website des VdPB-Berufsregisters zahlreiche sogenannte FAQ im Bereich "Fragen & Antworten" zusammengestellt und liefern die Antworten dort gleich mit.
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+++ Gremienarbeit +++
Die VdPB entsendet in folgende Gremien/Bündnisse Vertreter*innen: + AG „Ausländische Pflegefachkräfte" + AG Kooperation generalistische Ausbildung in der Pflege + Apothekenversorgung in Bayern – Projektbeirat + ASMK AG Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen + Bayerischer Demenzpakt + Begleitgremium zum Personalbemessungsverfahren auf Landesebene + Beratungsgremium (auf Landesebene) zur Krankenhausreform + BLAEK – Hitzeschutzaktionspläne für Bayern + Bundesweite Arbeitstreffen der Koordinator*innen der generalistischen Ausbildung + Bündnis für die generalistische Pflegeausbildung + Bündnis für Prävention + Bündnis für Toleranz + Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung + Fachbeirat Weiterbildung in der Pflege + Gesundheitsregionen PLUS: Aichach-Friedberg, Freyung-Grafenau, Landshut, Cham, Neu-Ulm, Stadt & Landkreis Ansbach, Stadt Augsburg, Stadt Ingolstadt, Landkreis Lindau, Passau, Landkreis Straubing-Bogen, Unterallgäu-Memmingen + Health-Care-Bayern (Mitgliedschaft) + KABayern – Kommunale Altenhilfe (regelmäßiger Austausch) + KAP – Konzertierte Aktion Pflege + KBDIK – Koordinierungsstelle Bayern Demenz im Krankenhaus + LAGP – Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege + Landesgesundheitsrat + Landespflegeausschuss + LAGiK – Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitsschutz im Klimawandel + Münchner Pflegekonferenz + Projekt Gewaltprävention in der Pflege (Beirat) + Projekt zur Prävention sexualisierter Gewalt in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen in Bayern (Beirat) + Projekt "Pflegezentrierte Übergangspflege im Krankenhaus zur Reduzierung von Nachsorgeengpässen im Anschluss stationärer Behandlungsbedürftigkeit (ÜberPflege)“ (Beirat) + PSU-Akut e.V. + Psychiatriegrundsätze + Runder Tisch Patienten- und Pflegeangelegenheiten + Sektorenübergreifender Landespflegeausschuss + Stadt München – Fachkräftegewinnung
Weitere Gremien werden folgen!
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