DKG-Positionspapier unterstützt bekannte Forderungen der Profession Pflege nach Kompetenzerweiterung / VdPB stellt Finanzierungsvorschläge der DKG für mehr Fort- und Weiterbildung in Frage / Aufhebung der Pflegepersonal-Untergrenzen konterkariert Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung
München, 16.05.2025 –Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat unlängst ein Positionspapier zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs mit zahlreichen Forderungen an die Politik veröffentlicht. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat sich intensiv aus Sicht der Profession Pflege mit den Forderungen der DKG beschäftigt. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass viele der formulierten Erwartungen die längst bekannten Forderungen von Pflegeberufsverbänden und auch der pflegerischen Selbstverwaltung unterstützen. Gleichzeitig umrahmen diese zwar nicht neuen, aber positiv zu bewertenden Forderungen in dem Papier die Position der DKG zur Aufhebung der Regelungen zu den Pflegepersonal-Untergrenzen (PpUGV) – für die VdPB eine nicht nachvollziehbare und kritisch zu bewertende Haltung, die viele Bemühungen und Vorschläge zur Aufwertung des Pflegeberufs konterkariert.
Die überfällige Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen sowie die Etablierung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung stehen bereits im Koalitionsvertrag und damit auf der To Do-Liste der neuen Bundesregierung. Die DKG fordert zudem die Förderung der Pflegewissenschaft und -forschung – seit Jahren eine oft wiederholte und zentrale Botschaft der Profession Pflege selbst. „Wir freuen uns über die Unterstützung unserer Forderungen durch die DKG, es ist wirklich wichtig, dass die Profession einen so wichtigen Verband an ihrer Seite weiß. Es ist schließlich unstrittig, dass die Attraktivität des Pflegeberufs steigt, wenn den Pflegenden mehr Vertrauen und mehr Kompetenzen zugestanden wird. Heilkundeausübung gehört zwingend ins berufliche Profil von Pflegefachpersonen“, erklärt VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder.
Weidenfelder ergänzt: „Ganz offensichtlich steht die DKG mit ihrer Forderung nach Finanzierung der Fort- und Weiterbildung zu einer konsequenten Weiterentwicklung der Profession Pflege. Das halten wir ebenfalls für sehr wichtig, geben aber zu bedenken, dass die Finanzierung, wie die DKG sie vorschlägt, vor allem zu Lasten der zu pflegenden Menschen geht und nicht – wie in anderen Branchen absolut üblich – von den Arbeitgebern getragen wird. Das schätzen wir als wenig sinnvoll ein.“
Besonders kritisch sieht die VdPB die DKG-Forderung nach Aufhebung der Pflegepersonal-Untergrenzen. Die Erfassung von Pflegebedarf und Pflegeleistung durch die PPR 2.0 ist ein wichtiger Schritt zu einer bedarfsgerechten Personalbemessung. „Wir sind aber noch weit davon entfernt, dass dadurch auch der Personalbedarf verbindlich geregelt wird – denn dafür fehlen immer noch die erforderlichen Rechtsgrundlagen. Wo die ‚Rote Linie‘ der absoluten Mindestbesetzung verläuft, um Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden, muss bis dahin weiter durch die Pflegepersonal-Untergrenzen geregelt werden. Und die Krankenhäuser täten im Interesse ihres Versorgungsauftrags gut daran, die Grenzen bedingungslos einzuhalten, statt sie zum Spielball der Gewinn-Verlustrechnung zu machen“, bewertet die VdPB-Präsidentin diese zentrale DKG-Position. „Wir werden jeder Forderung mit Nachdruck widersprechen, die nur zu weiteren Belastungen des Pflegepersonals führt und außerdem das Wohl der Patientinnen und Patienten gefährdet.“
Die vollständige Pressemitteilung im PDF-Format
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Seit Juni 2024 ist Kathrin Weidenfelder Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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