Mit dem zweiten COVID-19-Bevölkerungsschutzgesetz haben Bundestag und Bundesrat den Weg freigemacht für eine bundesweite Pflegeprämie von 1.000 Euro, die von den Bundesländern oder Arbeitgebern um weitere steuerfreie 500 Euro aufgestockt werden kann. Doch sie kommt nicht etwa allen Pflegefachpersonen zugute, sondern ist auf die Langzeitpflege beschränkt. Während also Pflegende und Mitarbeitende in ambulanten Diensten und Pflegeheimen für ihren außergewöhnlichen Einsatz während der Corona-Pandemie mit der Zusatzzahlung belohnt werden, gehen Pflegende aus Krankenhäusern leer aus. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht darin eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung der beruflich Pflegenden und warnt davor, die Berufsgruppe durch die Prämie auseinanderzudividieren.
Die VdPB ist in dieser Angelegenheit mit den Pflegekammern anderer Länder und dem Deutschen Pflegerat absolut auf einer Linie: Eine Gleichbehandlung der Pflegenden aller Bereiche ist eine Mindestanforderung an die geplante Prämienzahlung. Die Anerkennung muss der gesamten Profession Pflege gelten. Hier sollte der Bund dringend nachbessern. Das forderte die VdPB heute in ihrer Pressemitteilung.
Zur vollständigen Pressemitteilung
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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