Startseite » VdPB bezieht Position zum akuten Mangel an Schutzausrüstung

VdPB bezieht Position zum akuten Mangel an Schutzausrüstung

Beruflich Pflegende geraten während der COVID-19-Pandemie zunehmend in ein Dilemma, das sich mit steigender Infektionsrate in den nächsten Tagen und Wochen voraussichtlich noch weiter verschärfen wird: In allen Pflegesettings, vor allem aber in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fehlt es an Atemschutzmasken und anderen Infektionsschutzmaterialien wie Desinfektionsmittel, Schutzanzüge und -brillen. Dadurch ergibt sich im pflegerischen Alltag eine herausfordernde Fragestellung: Soll Patientinnen und Patienten sowie auf Pflege angewiesenen Menschen in der klinischen, der stationären und ambulanten Pflege die notwendige Versorgung vorenthalten werden, wenn sich Pflegende durch fehlende Schutzausrüstung einem erhöhten und kaum kalkulierbaren Infektionsrisiko aussetzen und damit sich und andere, aber auch die Arbeitsfähigkeit der jeweiligen Institution gefährden können?

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie erreichen die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) immer mehr besorgniserregende Meldungen von beruflich Pflegenden, dass in ihren Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Kliniken, die Schutzausrüstungen, insbesondere Atemschutzmasken zur Neige gehen. Diesen Meldungen schließt sich die Frage an, wie sich Pflegende in Situationen verhalten sollen, in denen der infektionsschutzrechtlich vorgesehene und vom Robert-Koch-Institut empfohlene Infektionsschutz mangels entsprechender Ausstattung in den Klinken, Heimen und Diensten nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die VdPB hat in dem Zusammenhang bereits gefordert, der berechtigten Sorge von Pflegefachpersonen und anderen Berufsgruppen durch eine gesicherte Versorgung mit Schutzkleidung zu begegnen. Zudem stellt sich die VdPB zu dieser Fragestellung wie folgt:

  • Der Staat, aber auch die Arbeitgeber sind verpflichtet, die beruflich Pflegenden vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren. Das Infektionsrisiko ist in Kliniken, genauso jedoch auch in anderen Arbeitsfeldern der beruflichen Pflege in hohem Maße gegeben. Insofern sind gerade hier Maßnahmen des Infektionsschutzes dringend geboten. Die VdPB ist mit der Bayerischen Staatsregierung im intensiven Austausch, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Ausstattung mit den entsprechenden Hilfsmitteln und Infektionsschutz-Materialien zu gewährleisten. Die beruflich Pflegenden beteiligen sich zum Teil äußerst kreativ an der Schaffung von Übergangslösungen.
  • Aus Sicht der VdPB dürfen Pflegekräfte in keinem Fall von Arbeitgebern dazu verpflichtet werden, ohne die vorgeschriebenen, beziehungsweise empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen pflegerische Aufgaben am Patienten wahrzunehmen. Den Pflegekräften steht insofern ein Arbeitsverweigerungsrecht zu.
  • Aus der Sicht der VdPB obliegt den Pflegenden ebenfalls eine selbstverantwortlich wahrzunehmende Verantwortung zum Infektionsschutz: Sie müssen ihrerseits alles tun, um Infektionen zu vermeiden und dies gegebenenfalls auch dann, wenn die an sich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen auf dem in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) vorgesehenen technischen Niveau nicht eingehalten werden können.
  • Inwieweit Pflegekräften unter Anwendung eines verantwortlichen Risikomanagements und der Einschätzung des jeweiligen Risikopotenzials im Einzelfall die Entscheidung überlassen werden kann, unabweisbare pflegerische Maßnahmen unter nur teilweiser Berücksichtigung der TRBA 250 durchzuführen, wenn nur auf diese Weise der Schutz von Gesundheit und Leben von Patientinnen und Patienten sowie auf Pflege angewiesenen Menschen sichergestellt werden kann, bedarf weiterer Erörterung. Von einem gesetzlich bestehenden Verbot geht die Vereinigung derzeit nicht aus.
  • Die VdPB erkennt in diesem Zusammenhang die außerordentliche und überobligatorische Verantwortungsübernahme des Berufsstands in der Corona-Krise, in der die professionelle Pflege insgesamt Risiken eingeht, die ansonsten ausgeschlossen werden müssten.
  • Die Vereinigung der Pflegenden konstatiert überdies, dass angesichts der derzeitigen Wissensstände über den Erreger SARS-CoV-2 die Aussagekraft von Testergebnissen und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen nicht gefestigt ist und stets ein derzeit nicht kalkulierbares Risiko für die Gesundheitsberufe besteht. Absolute Sicherheit ist bei Aufrechterhaltung des Betriebs im Gesundheits- und Pflegewesen nicht zu gewährleisten.

Die Vereinigung der Pflegenden hat die Bayerische Staatsregierung um Stellungnahme zu den Fragestellungen in diesem Zusammenhang gebeten.

Pflegenden empfiehlt die VdPB:

  • Ihr Selbstschutz steht an erster Stelle. Nur gesund können Sie helfen und weitere Ansteckungen verhindern.
  • Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf seine Verantwortung hin, durch das Risikomanagement klare Richtlinien für den Infektionsschutz festzulegen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Weigern Sie sich gegebenenfalls, pflegerische Maßnahmen durchzuführen, sollten die erforderlichen Schutzausrüstungen nicht vorliegen. Halten Sie dies schriftlich fest.

Das vollständige Positionspapier der VdPB zum Download

Jetzt beitreten
Newsletter - interner Link

Wir bleiben dran!

Aktuelles, Wichtiges und Interessantes aus der VdPB und der Pflege in Bayern, aus Wissenschaft und Berufsrecht.

Newsletter abonnieren.

Videostatement der VdPB-Botschafter

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Georg Sigl-Lehner

Präsident der VdPB, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

Kontakt

Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
E-Mail schreiben

nach oben
Jetzt beitreten Stoerer schliessen