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am 11. Juli 2019 im Bildungszentrum für Gesundheitsberufe am Klinikum Landkreis Erding von 10 bis 14 Uhr
Nach 30 Jahren ist es gelungen, Vorbehaltstätigkeiten in der für Pflegefachpersonen gesetzlich zu verankern. Damit ist nicht mehr nur die Berufsbezeichnung, sondern auch die Pflegetätigkeit geschützt. ▶ Was genau beinhalten die Vorbehaltsaufgaben? ▶ Welche Konsequenzen hat die neue gesetzliche Regelung für die Organisation in Kliniken und in Einrichtungen der Langzeitpflege? ▶ Wo liegen die Chancen? ▶ Wie lässt sich mit der Umsetzung des Konzepts der Vorbehaltstätigkeiten die Autonomie der Pflege stärken? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die pflegerechtliche Veranstaltung der VdPB. Das Thema wird aus juristischer und pflegewissenschaftlicher Sicht sowie aus der Perspektive der Pflegepädagogik und des Pflegemanagements beleuchtet.
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