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Katastrophenfall wird um 24 Uhr aufgehoben
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Genau drei Monate, nachdem im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie für den Freistaat der landesweite Katastrophenfall festgestellt worden war, kann er im Rahmen von weitreichenden Erleichterungen und Öffnungen wieder aufgehoben werden. Der Ministerrat beauftragte daher heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, unter Berücksichtigung noch vorhandenen Koordinierungsbedarfs zur Bewältigung des Pandemiegeschehens das Ende des Katastrophenfalls mit Ablauf des 16. Juni 2020 festzustellen.
Da der Einsatz der im Pflegepool Bayern eingetragenen Freiwilligen auf der Grundlage des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) und der Mitgliedschaft in einer Freiwilligen-Organisation erfolgt ist, entfällt mit der Aufhebung des Katastrophenfalls am 16. Juni 2020 um 24:00 Uhr auch die Rechtsgrundlage für den Einsatz.
Sollten Sie sich noch in einem über den Pflegepool vermittelten Freiwilligen-Einsatz befinden, endet dieser mit Ablauf des heutigen Tages. Freiwillige, die ihren Einsatz gegebenenfalls fortsetzen möchten, sollten dafür eine gesonderte Regelung mit der Einrichtung treffen, bei der sie eingesetzt sind. Alle Erstattungsansprüche gegenüber den Freiwilligen-Organisationen enden mit Ablauf des Katastrophenfalls.
Der Pflegepool Bayern - und damit Sie als Freiwillige oder Freiwilliger - haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Herausforderungen der Coronakrise und der heftigen ersten Infektionswelle in Bayern erfolgreich bewältigt werden konnten. Das stimmt uns zuversichtlich, dass der Freistaat mit Ihrer Hilfe auch bei einer möglichen zweiten Erkrankungswelle gewappnet ist. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre Bereitschaft und Ihren Einsatz!
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