Mit dem Pflegeberufegesetz wurden erstmals Vorbehaltsaufgaben für die Pflege vom Gesetzgeber definiert. Doch was bedeutet das eigentlich für die Profession Pflege? Welche Chancen und Herausforderungen bieten die Vorbehaltsaufgaben? Was bedeutet das für die Pflegepraxis, für die Arbeitgeber, für Ausbildung, Studium und Wissenschaft? Und welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?
Diesen vielfältigen wichtigen Fragen wollen wir in der Veranstaltungsreihe Innovations-Workshops Vorbehaltsaufgaben im Gespräch mit Ihnen als Experten nachgehen.
Die in §4 des Pflegeberufegesetzes festgelegten Vorbehaltsaufgaben markieren den Endpunkt einer mehr als zwanzigjährigen berufspolitischen Diskussion darüber, was denn eigentlich der eigenständige Aufgabenbereich professioneller Pflege ist. Seit dem 01.01.2020 gilt dieses Gesetz nun – und damit auch die Vorbehaltsaufgaben. Aber was hat sich dadurch in der Pflegepraxis verändert? Was muss sich verändern? Welche Unsicherheiten und Unklarheiten bestehen? Welche Chancen liegen in den Vorbehaltsaufgaben für die Entwicklung der Profession Pflege? Was müssen wir tun, um die Vorbehaltsaufgaben zu realisieren und deren Potenziale zu heben?
Fragen über Fragen!
Und die wollen wir mit Ihnen, Praktiker*innen, Leitungspersonen und Ausbilder*innen aus allen Bereichen der Pflege diskutieren. Wir werden natürlich sachlichen Input liefern, insbesondere zu wichtigen juristischen Aspekten. Aber wir liefern bewusst keine (vor)schnellen Antworten. Wir wollen den Austausch mit Ihnen zur Reflexion und Standortbestimmung nutzen. Und aus den Ergebnissen und Erkenntnissen mehrerer gleichartiger Veranstaltungen dann ableiten, welche weiteren Maßnahmen wir als berufliche Selbstverwaltung der Pflege in Bayern angehen und umsetzen werden.