Die VdPB bereitet sich schon seit Langem darauf vor, seit Ende Januar ist es offiziell: Die VdPB hat die Aufgabe übertragen bekommen, Praxisanleiterinnen und -anleiter, die in Bayern tätig sind, und ihre erforderlichen Pflichtfortbildungen zu erfassen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum neuen Pflegeberufegesetz ist verankert, dass Praxisanleitungen jährlich 24 Stunden Fortbildung mit insbesondere berufspädagogischen Inhalten absolvieren und gegenüber einer zuständigen Behörde nachweisen müssen. Durch die Veröffentlichung der Änderungsverordnung hat der Gesetzgeber in Bayern der VdPB eben diese Aufgabe der zuständigen Behörde offiziell übertragen. Die Pressemitteilung zm Thema finden Sie hier.
Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting
Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg
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