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VdPB setzt wichtige Impulse in der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes in Bayern

 

Das neue Pflegeberufegesetz, das bundesweit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, räumt in der Neuregelung der Pflegeausbildung den praktischen Anteilen einen deutlich höheren Stellenwert ein. Umfang und Rolle der Praxisanleitung werden in dem Gesetz ebenfalls neu geregelt. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat daher inzwischen ein neues Curriculum für die Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege entwickelt und in einem Vorschlag für eine Weiterbildungsordnung festgehalten. Diese wird den gesetzlichen Vorgaben gerecht und liegt dem bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium zur Verabschiedung vor. Statt wie bisher 200 Stunden wird die Weiterbildung künftig insgesamt 300 Stunden umfassen. Zudem schreibt die Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung eine Registrierung der Praxisanleiterinnen und -anleiter vor. Diese Aufgabe wird in Bayern die VdPB übernehmen. Auf Drängen der VdPB hat das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium zudem eine Übergangsregelung für Praxisanleitungen in der Langzeitpflege zugesichert, die noch nicht über eine mindestens 200 Stunden umfassende Weiterbildung verfügen. Die gesamte Pressemeldung zum Thema lesen Sie hier.

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Georg Sigl-Lehner

Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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