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Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Was bedeutet das für beruflich Pflegende?

ONLINE-VERANSTALTUNG | Fachveranstaltung für beruflich Pflegende

Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes hat die neue Bundesregierung unmittelbar nach Übernahme der Amtsgeschäfte eine Regelung auf den Weg gebracht, die von Mitarbeitenden in zahlreichen Einrichtungen des Gesundheitswesens einen sogenannten Immunitätsnachweis verlangt. Das hat auch Konsequenzen für beruflich Pflegende. Über die Bedeutung dieser Regelung für die Berufsgruppe informieren wir mit dieser Fachveranstaltung für Pflegende, zu der wir erneut Prof. Dr. Richard Giesen, Inhaber des Lehrstuhls für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, als Referenten begrüßen dürfen.

Datum: Donnerstag, 20. Januar 2022, von 16:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Online – Einwahl über Link in der Veranstaltungsbeschreibung
Referent: Prof. Dr. Richard Giesen
Ansprechpartner: Michael Wittmann
Telefon: 089 2620715-02

Bereits am 10. Dezember 2021 verabschiedeten erst der Bundestag und später auch der Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“. Darin enthalten sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wie unter anderem der neu eingefügte § 20a, der die Erbringung eines Covid-19-Immunitätsnachweises für Mitarbeitende in Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen vorschreibt. Der Immunitätsnachweis kann von Geimpften und Genesenen erbracht werden, jedoch ist die Gültigkeit des Nachweises für Genesene auf sechs Monate beschränkt. Diese Regelung ist dementsprechend de facto eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die von Mitte März 2022 an gelten wird. Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende in den im Gesetz definierten Einrichtungen mit sich bringen wird, wollen wir gemeinsam mit Prof. Dr. Richard Giesen in unserer Fachveranstaltung für Pflegende klären. Nach einem kurzen Impulsreferat zum Thema werden wir ausreichend Zeit für Ihre offenen Fragen haben.

Die Teilnahme ist allen beruflich Pflegenden ohne Voranmeldung möglich. Bitte beachten Sie, dass die VdPB von Januar 2022 an eine andere Plattform für Ihre Online-Veranstaltungen nutzt. Aus technischen Gründen müssen wir die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzen. Bitte wählen Sie sich pünktlich um 16:00 Uhr ein, ist die Höchstzahl der Teilnehmenden erreicht, wird der virtuelle Veranstaltungsraum geschlossen. Zur Einwahl in die Veranstaltung bitte folgenden Link klicken:

https://zoom.us/j/96052049943?pwd=YTA4NGZNa0NWUFU3N2VnTGpJWTRRdz09&from=addon

 

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Georg Sigl-Lehner

Präsident der VdPB, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, Leiter einer Pflegeeinrichtung in Altötting

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Michael Wetterich

Kinderkrankenpfleger, Stationsleiter Kinderchirurgie
in Augsburg

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80538 München

Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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